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Rechtsextreme Demos in Chemnitz.

Foto: REUTERS / Matthias Rietschel

Chemnitz/Berlin – Nach den Demonstrationen rechtsgerichteter Gruppen vor rund zwei Wochen in Chemnitz ist ein weiterer Tatverdächtiger in einem Schnellverfahren verurteilt worden. Das Amtsgericht Chemnitz verhängte gegen den 34-Jährigen am Freitag wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eine fünfmonatige Haftstrafe, wie ein Gerichtssprecher sagte.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte der Mann auf einer Demonstration Ende August den Hitlergruß gezeigt. Der 34-jährige Chemnitzer hat demnach bereits eine Vielzahl von Vorstrafen, darunter wegen Körperverletzungsdelikten. Auch deshalb sei das Gericht davon ausgegangen, dass die Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung nicht gegeben seien.

Zweite Verurteilung binnen kurzer Zeit

Bereits am Donnerstag war in einem ersten beschleunigten Strafverfahren ein 33-Jähriger wegen des Zeigens des Hitlergrußes auf einer Demonstration in Chemnitz und des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem muss er 2.000 Euro an die Staatskasse zahlen.

In Chemnitz war am letzten Augustwochenende ein 35-jähriger Mann erstochen worden. Die Tatverdächtigen stammen mutmaßlich aus Syrien und dem Irak, sie sitzen in Untersuchungshaft. Nach einem weiteren Tatverdächtigen wird noch gefahndet.

Das Tötungsdelikt zog zahlreiche Demonstrationen auch rechter Gruppen in der Stadt nach sich, die teilweise in Gewalttätigkeiten mündeten. Für Freitagabend rief Pro Chemnitz erneut zu einer Demonstration in der Innenstadt auf. (APA, 14.9.2018)