Im Haus sei man sich bewusst, dass Keyl dem Ansehen des Gerichts schaden könnte, sagen Eingeweihte aus dem Bundesverwaltungsgericht.

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Die Aufregung rund um den von der Bundesregierung vorgeschlagenen Verwaltungsrichter-Kandidaten Hubert Keyl reißt nicht ab. Keyl, ein früherer Mitarbeiter von Ex-FPÖ-Politiker Martin Graf, soll wie berichtet Richter am Bundesverwaltungsgericht werden – und dort über Asylberufungen entscheiden.

NS-Widerstand als "Verrat"

Keyls Nähe zum Rechtsextremismus geht aus mehreren Belegen hervor. So zeigte das "Profil" ein Foto Keyls, auf dem er mit dem Kühnengruß, einer nicht strafbaren Abwandlung des Hitlergrußes, posiert. Der Ex-Burschenschafter agitierte zudem gegen die Seligsprechung des von den Nazis ermordeten Franz Jägerstätter. Er hatte den Dienst in der Wehrmacht verweigert und war 1943 hingerichtet worden.

Während die katholische Kirche Jägerstätter eine späte Würdigung zugedachte, trat Keyl als Vorsitzender eines Personenkomitees "Soldaten sagen Nein zu Jägerstätters Seligsprechung" auf. Die Würdigung sei ein "Schlag ins Gesicht jedes gläubigen Soldaten", so Keyl in einem Artikel im Magazin "Zur Zeit". Wer den Dienst in der Wehrmacht verweigerte, sei "ein Verräter, und Verräter soll man verurteilen und nicht seligsprechen", so Keyl weiter.

Schaden für Ruf des Gerichts

Die Nominierung Keyls dürfte jedenfalls mit knapper Mehrheit erfolgt sein, wie DER STANDARD von Eingeweihten erfuhr. Im Personalsenat des Bundesverwaltungsgerichts, wo der Dreiervorschlag an die Regierung erstellt wird, sei man sich der möglichen negativen Folgen für das Ansehen des Gerichts bewusst gewesen. Man habe dies aber zugunsten eines besseren Drahts zur blauen Regierungshälfte in Kauf genommen. Letztlich in einer Art "Kampfabstimmung"sei Keyl zum erstgereihten Kandidaten auf einem Dreiervorschlag gekürt worden.

Hinter den Kulissen machen sich einige Verwaltungsrichter gegen die Ernennung Keyls stark. Derzeit liegt das Ernennungsdekret bei Bundespräsident Alexander Van der Bellen, der im Ausland weilt. Er werde die Besetzungen "sorgfältig prüfen", hieß es.

Die Neos fordern indes mehr Transparenz bei der Vergabe von Verwaltungsrichterposten und verlangen in einer parlamentarischen Anfrage Aufklärung. Verwaltungsrichter müssen anders als andere Richter keine Richterausbildung absolvieren. Ihre Ernennung basiert auf einem Dreiervorschlag des Personalsenates im jeweiligen Gericht, die Bundesregierung wählt aus diesem Trio in der Regel einen Kandidaten oder eine Kandidatin aus und legt den Vorschlag dem Bundespräsidenten vor. (Maria Sterkl, 14.9.2018)