Facebook darf Nutzer sperren, auch wenn sie nur gegen eigene Regeln, nicht aber gegen Gesetze verstoßen haben

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Facebook darf Urheber von Beiträgen, die den eigenen Nutzungsbedingungen zuwiderlaufen, von der Nutzung seiner Plattform ausschließen. Das bestätigte das Landgericht Frankfurt am Main. Anlass für das Urteil war ein Kommentar, in dem "Wasser marsch, Knüppel frei" gegen aggressive Asylwerber gefordert wurde. Facebook sah das als Hassrede, die eine Kontosperre nötig machte.

Gericht bestätigt Facebooks Vorgehen

Der Nutzer widersprach und ging juristisch gegen Facebook vor. Doch die 30-tägige Sperre war rechtlich in Ordnung, so das Gericht. Allerdings sei der Kommentar vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Facebook muss gemäß Gericht also nicht alles zulassen, was auch rechtlich zulässig ist, sondern kann schärfere Regeln formulieren. (red, 17.9.2018)