Karl-Heinz Grasser brachte am Mittwoch in den Buwog-Prozess eine eidesstattliche Erklärung seiner Frau Fiona mit. Diese habe ihm immer wieder "namhafte Bargeldbeträge" gegeben.

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Wien – Vom Linzer Terminal Tower, über Haiders Kärnten zu Schweizer und Liechtensteiner Konten: Richterin Marion Hohenecker reiste mit dem Erstangeklagten Karl-Heinz Grasser am 49. Verhandlungstag im Buwog-Prozess einmal quer durch Europa. Grasser übte dabei abermals scharfe Kritik an den Anklagevorwürfen. Der Schluss der Staatsanwaltschaft, er hätte bei der Einmietung der Finanzbehörden im Terminal Tower Schmiergeld kassiert, nannte der Erstangeklagte "Science-Fiction". Er selbst hätte damals die Bundesimmobiliengesellschaft bevorzugt, die im hundertprozentigen Eigentum des Wirtschaftsministeriums stand.

Als Minister habe Grasser sich mit dem Thema Terminal Tower generell nur am Rande beschäftigt, ihm würden daher "originäre Erinnerungen" daran fehlen. Einen Mietvertrag für den Tower möchte er weder gesehen noch unterschrieben haben. Um solche Immobilienangelegenheiten hätten sich seine Beamten gekümmert. So oder so: Die Einmietung sei jedenfalls "korrekt erfolgt".

Willkürliche und falsche Zuordnungen

Auch beim Themenkomplex der Mandarin brachte Grasser bereits bekannte Punkte vor. Laut Anklage ist das Konto Grasser zuzuordnen, der das jedoch heftig dementiert: Die Zuordnung sei "willkürlich und falsch". Auch mit den Bargeldeinzahlungen auf das Konto will der Exminister nichts zu tun haben. Außerdem bestreitet er, dem Schweizer Vermögensberater Norbert Wicki, der ebenso auf der Anklagebank sitzt, Geld gegeben zu haben, damit dieser es auf das Konto einzahle.

Beim Aktenstudium fand Grasser demnach einen weiteren Beweis, dass es sich nicht um sein Konto handeln könne: Auf das Mandarin-Konto seien MIP-Aktien (Meinl International Power) von Walter Meischbergers Konten "Natalie" und "Nati" geflossen, wie Grasser erklärte.

Erklärung von Fiona

Neben dieser Mitteilung brachte der Erstangeklagte am Mittwoch eine eidesstattliche Erklärung seiner Frau Fiona vor. Diese habe ihrem Mann nach eigenen Angaben immer wieder "namhafte Bargeldbeträge" gegeben, um für sie getätigte Ausgaben zu refundieren. Dazu zählen Ausgaben für Reisen, Kleidung, Hochzeit und den Umbau der Wiener Wohnung.

Grasser offenbarte auch, dass er – anders als sein Trauzeuge Meischberger – nie Tagebuch führte, sehr wohl aber Notizbücher. Neben To-do-Listen und Rechnungen machte er sich darin auch Notizen zu Personen: "Willi Alarmstufe Rot", etwa. Wer dieser Willi sein könnte, wusste Grasser am Mittwoch allerdings nicht mehr. Kronzeuge Willibald Berner, wie von der Richterin vorgeschlagen, konnte Grasser ausschließen: Diesen würde er nie "Willi" nennen.

Opfer-Optik

Auch über seine Rolle in der Buwog-Privatisierung machte der Exminister Notizen: "Die Optik war nicht sehr gut, ich habe mich als Opfer dieser Optik gesehen." Dabei sei die Privatisierung ein sehr gutes Geschäft für den Steuerzahler gewesen, alles lief "supersauber".

Dennoch wurde Grasser nach eigenen Angaben von den Behörden und manchen Oppositionspolitikern verfolgt. Der Erstangeklagte erwog daher Amtshaftungsklagen gegen die Republik. Immerhin sei ihm ein wirtschaftlicher Schaden entstanden. Geklagt hat er allerdings nicht. (Nora Laufer, 19.9.2018)