Wien – Rund 400 Experten diskutieren ab Donnerstag, bei der 5. Europäischen Wasserkonferenz in Wien verschiedenste Themen rund um den zentralen Baustein des Lebens – darunter auch die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) sprach sich bei der Eröffnungspressekonferenz klar gegen jede "Privatisierung und Kommerzialisierung von Wasser" aus.

Köstinger unterstrich die glückliche Lage Österreichs, zu den wasserreichen Ländern der Welt zu zählen. Dennoch ist selbst die günstige Lage Österreichs durch den Klimawandel bedroht. Der Hitzesommer 2018 habe etwa gezeigt, wie schnell Gewässer und auch das Grundwasser zurückgehen können. Zwar habe es niemals einen Engpass bei der Versorgung von Trinkwasser gegeben, die Landwirtschaft habe aber unter der extremen Trockenheit schwer gelitten.

Veronica Manfredi, Direktorin in der Generaldirektion Umwelt in der Europäische Kommission, sprach sich für ein verbrieftes Recht auf Wasser für jeden EU-Bürger aus. "Wo immer sie leben", sagte Manfredi. Dies sollte noch möglichst vor der kommenden EU-Wahl beschlossen werden. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie, die aktuell im Rahmen eines Fitness-Checks durch die EU-Kommission geprüft wird. Die Richtlinie trat im Jahr 2000 in Kraft und zielt darauf ab, bis spätestens 2027, einen "guten ökologischen und guten chemischen Zustand für Oberflächengewässer sowie ein gutes ökologisches Potenzial und einen guten chemischen Zustand für erheblich veränderte oder künstliche Gewässer zu erreichen".

Die Angst vor kommerziellen Interessen

Umweltschutzgruppen befürchten, dass diese Richtlinie aufgrund wirtschaftlicher Interessen aufgeweicht werden könnte."Immer mehr Wirtschafts- und Industrielobbys machen hinter den Kulissen Stimmung gegen den ökologischen Gewässerschutz", warnte etwa der WWF. "Gerade Österreich" dürfe nicht "nicht auf der Seite der Umweltsünder stehen". Der Umweltdachverband befürchtete, dass der Fitness-Check so beeinflusst werden könnte, "dass die WRRL in der in Geltung stehenden Form als nicht umsetzbar beurteilt und zur Überarbeitung geöffnet wird". Dann stünde eine Aufweichung der elementaren Schutzstandards "unmittelbar im Raum".

Seitens des Umweltministeriums hieß es dazu, dass der österreichische Vorsitz anstrebe, "die Arbeit im Rat zu diesem Gesetzgebungsvorschlag voranzubringen". "Dabei stützen wir uns auf die gute Arbeit der vergangenen Monate und auf die Aussprache im Umweltrat vom 25. Juni. Es ist ein großes Anliegen, in der gesamten EU die hohe Qualität des Trinkwassers und das Vertrauen Verbraucher zu gewährleisten." Den geografischen Unterschieden sowie den unterschiedlichen Strukturen zur Trinkwassergewinnung in Europa werde in den Verhandlungen – auch aufseiten des Rates – aber ebenso ausreichend Rechnung getragen werden. (APA, 20.9.2018)