Wien – Menschen wie Conrad S. sind keine Seltenheit. Sie sind fix angestellt in einer Firma, verdienen sich aber auf selbstständiger Basis etwas dazu. Das bedeutet nicht nur, zwei Jobs unter einen Hut zu bringen, sondern auch bürokratischen Aufwand, müssen doch bei zwei unterschiedlichen Kassen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Selten sind solche Fälle nicht: Im Vorjahr gab es laut einer parlamentarischen Anfrage von Neos-Sozialsprecher Gerald Loacker rund 730.000 mehrfachversicherte Personen.

Künftig soll es für sie etwas einfacher werden. Im Zuge der geplanten Reduktion der Sozialversicherungsträger von 21 auf fünf wird es auch zu Änderungen bei Mehrfachversicherungen kommen. Im Prinzip soll die Abwicklung automatisiert werden. Es wird also künftig von Amts wegen geprüft, ob man durch zwei oder mehrere Jobs über die Höchstbeitragsgrundlage (aktuell 5130 Euro) kommt. Für jeden Euro, den man über dieser Grenze verdient, muss keine Sozialversicherung mehr bezahlt werden. Derzeit muss dafür ein Antrag gestellt werden.

Kein Antrag

Auch die Rückerstattung von zu viel bezahlten Beiträgen in der Kranken- und Pensionsversicherung soll in Zukunft bis zum 30. Juni des Folgejahres von Amts wegen erfolgen. Auch in diesem Fall ist also kein Antrag mehr notwendig, was den Vorteil mit sich bringt, dass Verjährungsfristen nicht versäumt werden können. Erstmals zur Anwendung kommen sollen die Änderung im Jahr 2020.

Ein komplettes "Aus für Mehrfachversicherungen", von dem noch im Regierungsprogramm die Rede war, gibt es allerdings nicht. Als Versicherter mit mehreren Jobs wird man sich also weiter nicht für eine Krankenversicherung entscheiden können.

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Wer mehrere Jobs hat, muss mitunter für die Krankenversicherung auch bei mehreren Versicherungsträgern einzahlen.
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Fusionen geplant

Die Reform wird, wie berichtet, die Zusammenlegung der neun Gebietskrankenkassen zu einer Österreichischen Gesundheitskasse bringen. Fusioniert werden auch die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft mit jener der Bauern sowie die Versicherungsanstalt der öffentlich Bediensteten mit jener für Eisenbahnen und Bergbau.

Für Kassenfunktionäre sind zudem sogenannte Fit-&-Proper-Tests, also Eignungsprüfungen, geplant. Ausgenommen sind Personen, die ein Jus- oder Wirtschaftsstudium abgeschlossen haben oder fünf Jahre als Geschäftsführer tätig waren. Das werde vor allem Arbeitnehmervertreter treffen, glaubt Loacker. Denn Wirtschaftskammer-Funktionäre würden, selbst wenn sie nicht studiert haben, in der Regel Geschäftsführererfahrung haben. Der Neos-Mandatar fordert Prüfungen ohne Ausnahme. (Günther Oswald, 21.9.2018)