Bild nicht mehr verfügbar.

Die E-Scooter wurden in den USA bereits in mehreren Städten eingeführt.

Foto: APA/AFP/GETTY IMAGES/MARIO TAMA

Wien – Nach den Leihrädern ist vor den Elektrotretrollern: Während die stationslosen Leihfahrräder inzwischen wieder weitgehend aus Wien verschwunden sind, stehen mehrere US-Anbieter von E-Scootern vor dem Markteintritt. Neben Lime, die kommende Woche in Wien losstarten wollen, kommt nun auch Bird nach Wien. Die Firma will bereits am Samstag starten, heißt es in einer Aussendung.

In Wien kann künftig zwischen sieben und 21 Uhr ein Bird-E-Roller via Smartphone-App gemietet werden. In der Nacht werden die grauen Roller – so wie jene der Konkurrenz – eingesammelt und aufgeladen. Bird ist bereits in Paris und Brüssel aktiv, Wien folgt als dritte europäische Metropole: "Wien ist Vorreiter bei E-Mobility und der Sharing Economy. Im Rahmen der Smart-City-Initiative tut sich hier gerade wirklich viel, weshalb die Entscheidung für Wien eine sehr logische war", sagt Christian Geßner, General Manager für Bird in Wien.

Flotte wird allenfalls ausgebaut

Das Unternehmen gehe immer verantwortungsvoll vor, wird beteuert. Erst wenn das Service gut angenommen werde, baue man die Flotte aus. Sie besteht zunächst nur aus 100 Exemplaren. Erst wenn jeder Roller mindestens dreimal pro Tag ausgeliehen wird, wird aufgestockt. Die Scooter sind – nach Abstimmungen mit der Stadt Wien, wie betont wird – zum Betrieb auf Radwegen zugelassen und auf eine Maximalgeschwindigkeit von 24 km/h begrenzt. Das Fahren auf dem Gehsteig ist verboten. Die Anmietung eines Bird-Rollers kostet einen Euro, pro Minute werden 15 Cent fällig.

Die grüne Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou zeigte sich über die neuen Mobilitätsanbieter erfreut: "Wir begrüßen, dass die Wienerinnen und Wiener immer mehr Möglichkeiten nutzen und bekommen, in der Stadt unterwegs zu sein. Diese Form der Freiheit unterstützen wir laufend mit der zeitgemäßen Umgestaltung unserer Stadt. Aber klar ist, dass auch für die E-Scooter Regeln gelten müssen, damit aus dem Angebot kein Ärgernis entsteht", erklärte sie am Freitag.

Maximal 1.500 Scooter pro Anbieter

Mittels einer Verordnung habe man festgelegt, dass es eine Höchstzahl an Scootern gibt. Pro Anbieter sind maximal 1.500 E-Roller erlaubt. Jedes Gefährt wird dabei von der Stadt erfasst und markiert. Die Stadt verweist auch auf die Abholfrist für beschädigte oder verkehrsbehindernd abgestellte E-Roller. Sie beträgt Wochentags vier, am Wochenende zwölf Stunden. Wird der Scooter nicht innerhalb dieser Zeit vom Vermieter abgeholt, wird er kostenpflichtig entfernt und eine Verwaltungsstrafe von bis zu 700 Euro verhängt. (APA, 21.9.2018)