Der ehemalige Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) erklärt sich bei allen Fällen, die Bundesgesetze betreffen, "anscheinsbefangen". Das stellt Verfassungsgerichtshofpräsidentin Brigitte Bierlein vor "organisatorische Herausforderungen"

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Wien – Die Bestellung von Wolfgang Brandstetter (ÖVP) als Richter des Verfassungsgerichtshof – auf Vorschlag der Bundesregierung – war umstritten, der beinahe nahtlose Wechsel von der Regierungsbank zum Höchstrichter ist rechtmäßig, aber heikel. Seit Februar ist der ehemalige Vizekanzler und Justizminister nun Verfassungsrichter, aber nur bedingt einsatzfähig.

Denn Brandstetter ist bei allen Fällen, die Bundesgesetze betreffen "anscheinsbefangen", ein Ersatzmitglied muss für ihn gerufen werden. Das stellt Brigitte Bierlein, Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes, vor "organisatorische Herausforderungen", wie sie bei einem Hintergrundgespräch einräumt. Gesetzliche Regelungen über die Befangenheit von Verfassungsrichtern gibt es nicht, die Höchstrichter müssen sich selbst zurücknehmen und entscheiden das von Fall zu Fall. Der Ex-Minister nimmt das für sich jedes Mal dann in Anspruch, wenn ein Bundesgesetz zu prüfen ist, das in seiner Amtszeit beschlossen wurde.

Mindestsicherung geprüft

Als nicht mehr befangen bei allen den Flughafen Wien betreffenden Fällen gilt hingegen Christoph Herbst. Der ehemalige Vorstand des Flughafen Wien ist seit 2011 Verfassungsrichter. Seit kurzem ist er Referent und ist mit der Beschwerde des Rechnungshofs betraut, dem vom Flughafen eine Prüfung verweigert wurde.

Bei der am Montag startenden Herbstsession des VfGHs wird die gedeckelte Mindestsicherung in Oberösterreich und im Burgenland geprüft. In Sachen Bankomatgebühren dürfte eine Entscheidung der Verfassungsrichter anstehen, sie war im Sommer vertagt worden. Dabei geht es um die Frage, ob gebühren bei Behebungen zulässig sind. (mte, 21.9.2018)