Die ersten Schritte: Anhalten & Warnweste: Auf einer Autobahn oder Autostraße ist das Tragen einer Warnweste für den Lenker unabhängig von den Sichtverhältnissen immer vorgeschrieben, wenn er das Fahrzeug verlässt und sich auf der Fahrbahn oder dem Pannenstreifen aufhält. Auf einer Freilandstraße muss sie nur dann getragen werden, wenn laut Gesetz auch ein Pannendreieck aufzustellen ist. Wichtig: Es gibt nicht nur eine Tragepflicht, sondern auch eine Mitführpflicht. Wer also bei einer Kontrolle nicht zumindest eine Sicherheitsweste vorweisen kann, zahlt.

Empfehlung des ÖAMTC: Der Club empfiehlt für alle Insassen, besonders auch für Kinder, eine Warnweste im Auto mitzuführen und an einem einfach erreichbaren Platz aufzubewahren. Und das deshalb, weil keine Personen im Auto bleiben sollten, wenn auf Autobahnen, Schnell- oder Landesstraßen auf die Polizei oder Pannenhilfe gewartet wird.

Wichtig: Es gibt nicht nur eine Tragepflicht, sondern auch eine Mitführpflicht. Wer also bei einer Kontrolle nicht zumindest eine Sicherheitsweste vorweisen kann, zahlt.

Pannendreieck: Aufstellen einer geeigneten Warnvorrichtung

Ein Pannendreieck muss aufgestellt werden, wenn das Fahrzeug auf einer unübersichtlichen Straßenstelle, bei witterungsbedingt schlechter Sicht, Dämmerung, Dunkelheit oder in einem schlecht beleuchteten Tunnel zum Stillstand kommt. Dasselbe gilt, wenn das Fahrzeug ganz oder zumindest teilweise in einen Fahrstreifen ragt. Das Aufstellen sollte in relativ überschaubarer Distanz zum Fahrzeug erfolgen, damit nachfolgende Fahrzeuglenker rechtzeitig vor dem Hindernis gewarnt werden.

Den Verletzten Personen helfen

Auch nicht direkt beteiligte Personen, wie Zeugen eines Unfalls, trifft eine Hilfeleistungspflicht: sie müssen das Herbeiholen von Hilfe ermöglichen.

Jeder Kraftfahrer (auch Lenker von einspurigen Kfz) hat Verbandszeug mitzuführen, das in einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpackt ist und zur Wundversorgung geeignet ist.

Eine echte "Autoapotheke" nach ÖNORM V 5101 muss nicht mitgeführt werden.

Panne auf der Autobahn

Bringen Sie Ihr Fahrzeug auf dem Pannenstreifen oder auf einem Parkplatz zum Stehen.Die Reihenfolge bleibt wie bei jeder Panne: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen. Auf österreichischen Autobahnen sind im Abstand von 1,5 Kilometer Notrufsäulen aufgestellt.

Sollte das Mobiltelefon keinen Empfang haben oder kein Mobiltelefon zur Hand sein, kann man über die Notrufsäule bei der Autobahnmeisterei Hilfe anfordern. Rote Richtungspfeile auf den Leitpflöcken oder Leitschienen zeigen den Weg zur nächsten Säule. Auf den Parkplätzen ist der Weg ausgeschildert. An der Innenseite der Notrufsäule ist der genaue Standort angegeben.Vermeiden Sie jede nicht notwendig Zeitverzögerung. Der Aufenthalt am Pannenstreifen ist gefährlich.

Grundregeln für den Pannenstreifen

Anhalten nur bei technischen Gebrechen oder Notfällen erlaubt.Warnblinkanlage einschalten, Pannendreieck ist nicht zwingend notwendig.Befahren zur Bildung der Rettungsgasse erlaubt (ausgenommen: Einsatzfahrzeuge, Fahrzeuge des Straßendienstes, der Straßenaufsicht und der Pannendienste).Beim Aussteigen Warnwesten tragen.Der Pannenstreifen wird durch durchgehende Randlinie von der Fahrbahn abgegrenzt.Niemals die Fahrbahn betreten. Den Weg zur Notrufsäule am besten hinter der Leitplanke zurücklegen.Für das Wiedereinordnen in den Verkehr kann der Pannenstreifen als "Beschleunigungsstreifen" benützt werden.Ein widerrechtliches Befahren des Pannenstreifens oder widerrechtliches Abstellen kann mit bis zu 726 Euro Strafe geahndet werden, zusätzlich zu den Abschleppkosten; plus Eintragung im Vormerksystem, im Wiederholungsfall einen Auftrag zur Nachschulung und – bei mehrmaligen Verstößen – Verlust der Lenkberechtigung für mindestens drei Monate).