Wien – Das Innenministerium unter Ressortchef Herbert Kickl (FPÖ) ändert seinen Umgang mit den Medien und seine Veröffentlichungspolitik. Darauf lässt eine vierseitige Mail schließen, die jüngst aus dem Haus in der Herrengasse an die Kommunikationschefs der Landespolizeidirektionen ergangen ist.

Kickl versus Medien – die wichtigsten Infos zur neuen Kommunikationspolitik
DER STANDARD

"Leider wird wie eh und je seitens gewisser Medien (zum Beispiel STANDARD, 'Falter') sowie neuerdings auch seitens des 'Kuriers' eine sehr einseitige und negative Berichterstattung über das BMI beziehungsweise die Polizei betrieben", wird in dem Schreiben gewarnt, das dem STANDARD und dem "Kurier" über mehrere Stationen zugespielt wurde und dessen Authentizität von mehreren Beamten bestätigt wird.

Und auch eine Anregung für die Zusammenarbeit mit den genannten Zeitungen wird gleich mitgeliefert: "Ansonsten erlaube ich mir vorzuschlagen, die Kommunikation mit diesen Medien auf das nötigste (rechtlich vorgesehene) Maß zu beschränken und ihnen nicht noch Zuckerln wie beispielsweise Exklusivbegleitungen zu ermöglichen ..."

Auszug aus dem Schreiben aus einer Abteilung des Innenministeriums. Das gesamte Schreiben >>>
Foto: Der Standard

Aus Sicht des Innenministeriums gibt es aber glücklicherweise auch Medien, die sich kooperationsbereit zeigen. Der Sender ATV wird ab Jänner eine sechsteilige Serie mit dem Arbeitstitel "Live PD" starten, in der der Polizeialltag begleitet werden soll. Nach unabhängigem Journalismus hört sich das in der BMI-Mail allerdings nicht an: "Jede Folge wird abgenommen und geht erst nach positiver Abnahme auf Sendung. Es handelt sich dabei um imagefördernde Öffentlichkeitsarbeit, bei der die Themen im Studio von uns bestimmt werden können."

Von den Polizeipressestellen seit vergangener Woche bereits umgesetzt wird ein anderer Wunsch des Ministeriums: Die Staatsbürgerschaft und der Aufenthaltsstatus von Verdächtigen werden jetzt in Aussendungen explizit genannt. "Dies vor dem Hintergrund einer größtmöglichen Transparenz sowie eines vorhandenen berechtigten Interesses seitens der Bevölkerung beziehungsweise der Medien", lautet die Begründung für diesen Kurswechsel.

Justizressort ist zurückhaltender

Im Justizministerium sieht man das anders. Im seit 1. August 2014 gültigen Medienerlass findet sich nämlich die Passage: "Bei der Informationserteilung soll auf die Zugehörigkeit zu einer ethnischen oder religiösen Gruppe oder auf persönliche Merkmale (Hautfarbe et cetera) nur hingewiesen werden, wenn dies für das Verständnis des berichteten Vorgangs unbedingt notwendig ist."

Ein pikantes Detail: Erst im Juli nahm bei der Landespolizeidirektion Wien ein von Polizeipräsident Gerhard Pürstl eingesetzter Fachzirkel, an dem auch DER STANDARD teilnimmt, die Arbeit auf, der Richtlinien für menschenrechtskonforme Presseaussendungen der Polizei erarbeiten soll. Trotz des Gegenwindes aus dem Ministerium soll der Fachzirkel fortgesetzt werden, ist zu hören.

Noch etwas ist dem Innenministerium offenbar wichtig: Sexualdelikte sollen verstärkt kommuniziert werden. Der Absender der Mail bittet, "vor allem Taten, die in der Öffentlichkeit begangen werden, besondere Modi Operandi (zum Beispiel Antanzen) aufweisen, mit erheblicher Gewalteinwirkung oder Nötigungen erfolgen oder wenn zwischen Täter und Opfer keine Verbindung besteht, auch proaktiv auszusenden".

Medien, Metternich, Minister: In Zukunft soll die Informationspolitik des Innenministeriums in eine neue Richtung gehen.
Foto: APA / Roland Schlager

Opferschutz bei Sexualdelikten bisher im Vordergrund

Die Bitte mutet seltsam an, denn schon bisher war es Usus, dass geschlechtliche Nötigungen oder Vergewaltigungen durch unbekannte Täter entsprechend kommuniziert wurden. War der Täter bekannt, gab man bei der Polizei aber dem Opferschutz Vorrang und wollte eine Retraumatisierung des Opfers durch breitflächige Berichterstattung verhindern.

Das Innenministerium erklärte am Montagabend zu dem Schreiben, es handle sich um eine Mail des Ressortsprechers "ohne jeden Verbindlichkeits- oder gar Weisungscharakter". Ihr wohne "in vielen Passagen die Absicht inne, einen einheitlicheren Auftritt der Polizei und des Innenministeriums in bestimmten Bereichen der Medienarbeit anzuregen". (Michael Möseneder, 24.9.2018)