Wien – Die Bezieher bzw. künftigen Bezieher von Notenbankpensionen lassen nicht locker. Sie wollen sich die Kürzung ihrer Ruhebezüge bzw. Belastungen durch das Sonderbezügebegrenzungsgesetz (SPBegrG) 2015 nicht gefallen lassen und haben die OeNB geklagt. Fünf Klagen gibt es bereits. Ende April ist die erste Klage beim Arbeitsgericht (ASG) Wien eingelangt: Zwei Mitarbeiterinnen wehren sich gegen die Kürzung ihrer Pensionsbezüge, die Anhebung der Pensionsbeiträge und das höhere Pensionsantrittsalter. Ende August fand die erste Verhandlung statt, nun müssen noch Schriftsätze abgegeben werden. Dann wird die Richterin auch schon ein Urteil fällen.
Die Kläger, vom OeNB-Zentralbetriebsrat und einer Rechtsschutzversicherung unterstützt, führen vor allem unionsrechtliche Aspekte ins Treffen. Sie wollen, dass die Angelegenheit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt wird. Um diese Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, wurden vier weitere Klagen beim ASG eingebracht. Bisher sind die Banker im Kampf um ihre "Luxuspensionen" abgeblitzt: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) fand keine Verfassungswidrigkeit im SPBegrG, und der Oberste Gerichtshof hat den EuGH aus Formalgründen nicht involviert.
Sparvereine
Bankpensionen stehen OeNB-Mitarbeitern zu, die bis 1997 angestellt wurden, sie bekommen 85 bzw. 80 Prozent ihres Letztbezugs. Das SPBegrG kostet betroffene "Durchschnittsbankpensionisten" 10,45 Prozent, rechnete die OeNB 2017 vor dem VfGH vor. Der höchste Pensionsbezug betrug damals 34.400 Euro brutto.
Ein weiteres Urteil in OeNB-Angelegenheiten wird am Handelsgericht Wien erwartet: Die OeNB hat die zwei in Liquidation befindlichen Sparvereine (als Genossenschaften konstruiert) geklagt. Sie will festgestellt wissen, dass das Restvermögen dereinst ihr zustehen wird. Die Liquidatoren argumentieren, dass das Vermögen den Genossenschaftsmitgliedern, also den Bankern, zusteht. (gra, 25.9.2018)