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Handelsgericht Wien, ein weiterer Akt der Causa Belvedere gegen Friederike Pezold. Das Museum hatte um 100.000 Euro eine Video installation aus den 1970er-Jahren angekauft, die von der Künstlerin nie geliefert wurde. Monatelang wurde gefeilscht, jetzt beschäftigte sich wieder Richter Karl Pramhofer damit. Vorweg: Herr Rat, Ihre Geduld verdient Bewunderung, wenn nicht einen Orden!

So naheliegend ein außergerichtlicher Vergleich wäre, die Beklagte interessiert das nicht. Sie hat sich in David-Montur geschmissen, ihr Mundwerk ersetzt die Steinschleuder im Kampf gegen einen aus ihrer Sicht völlig inkompetenten Goliath. Der hatte eine Retrospektive zugesagt. Die Künstlerin wollte eine Präsentation aktueller Arbeiten.

Der Umgang mit Pezold, so Ex-Museumsdirektorin Agnes Husslein in ihrer Aussage, "sei eine gewisse Herausforderung". In der Kunstszene war das bekannt, weshalb Projekte seit Jahren scheiterten. Der Ankauf der Installation wurde 2016 mündlich vereinbart, der eigens rückdatierte Kaufvertrag erst im Jänner 2017 unterzeichnet: von Husslein, die gar nicht mehr im Amt war.

Warum das Werk nie geliefert wurde? Ein Wasserschaden habe es zerstört. Alternativ hatte Pezold eine "strengere Fassung" offeriert, die eh besser zur neuen Direktorin Stella Rollig passe. Das Museum trat vom Kauf zurück. Warum sie das Geld nicht refundierte? Weil sie unzählige Stunden mit der geplanten Ausstellung beschäftigt war, im Umfang von 212.000 Euro insgesamt.

Im Jänner bekommt Pezold ihren Auftritt als Zeugin und hat "vernichtende Aussagen über das Belvedere" angekündigt. Der Wahnsinn geht weiter. (Olga Kronsteiner, 28.9.2018)