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Die NSA-Zentrale in Fort Meade.

Foto: Patrick Semansky / AP

Im Jahr 2016 sorgte eine Hackergruppe namens Shadow Brokers für gehöriges Aufsehen: Hatten sie doch eine Fülle an Tools veröffentlicht, die direkt aus dem Arsenal der NSA-Spezialeinheit Tailored Access Operations (TAO) stammen – und bis zu diesem Zeitpunkt streng geheim waren. Für die staatlichen Hacker waren ihre bis dahin genutzten Programme damit unbrauchbar geworden. Besonders unerfreulich: Ein Jahr später wurde ein weiterer Schwall dieser Tools veröffentlicht.

Urteil

Nun wurde jene Person verurteilt, die der Ausgangspunkt für diesen Leak gewesen sein soll: Ein mittlerweile 68-Jähriger, ehemaliger Mitarbeiter der NSA muss für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Zuvor hatte er sich schuldig bekannt, die entsprechenden Tools widerrechtlich kopiert und mit nach Hause genommen zu haben. Dies berichtet Arstechnica.

Ein Beweis, dass er diese Tools absichtlich weitergegeben hat, konnte das Gericht nicht erbringen. Viel mehr betont der Verurteilte, dass er selbst zum Ziel von Hackern geworden sein, die dann die Tools von seinem Rechner entwendeten.

Großer Schaden

Die Härte der Strafe ist dabei wohl nicht zuletzt auf Aussagen von NSA Director Admiral Mike Rogers zurückzuführen. Dieser hatte in einem Schreiben an das Gericht betont, dass die Fahrlässigkeit des Beschuldigten dem Geheimdienst Jahre an Arbeit kaputt gemacht hätten. Man habe zahlreiche Tools und Initiativen komplett aufgeben müssen, was sowohl erhebliche finanzielle als auch operative Kosten verursacht habe.

Der Ex-Mitarbeiter war seit dem April 2006 für die TAO zuständig. Bereit seit dem Jahr 2010 soll er immer wieder klassifizierte Dokumente und andere geheime Informationen mit nach Haus genommen haben – sowohl als Fotokopie als auch in digitaler Form. Als Motivation verwies der ursprünglich aus Vietnam stammende Hacker darauf, dass er aufgrund von Sprachbarrieren Probleme hatte, bei Performance Reviews gut abzuschneiden. Also wollte er sich besser vorbereiten, dies in der Hoffnung dann höher eingestuft und so auch besser bezahlt zu werden. (red, 27.9.2018)