Finanzminister Hartwig Löger wird durch die Kassenreform, die federführend vom Sozialministerium von Beate Hartinger-Klein ausgearbeitet wurde, zusätzliches Personal bekommen.

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Wien – Finanzministerium und die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVA) waren am Donnerstag bemüht, die Folgen der Kassenreform für die Prüfung von Scheinselbstständigkeit zu relativieren. Wie berichtet steht in einem aktuellen Gesetzesentwurf, dass 300 Kassenprüfer zur Finanz transferiert werden. Letztere ist künftig allein für die gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) zuständig.

Der Entwurf sieht in Paragraf 4 auch vor, dass der neue Prüfdienst die Sozialversicherungsprüfung nur für ASVG-Versicherte durchführt. Bei Selbstständigen oder Beamten sind demnach nur die Lohnsteuer und die Kommunalsteuer zu kontrollieren. Die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) befürchtet deshalb negative Auswirkungen auf die Kontrolle von Scheinselbstständigkeit.

Weisungsgebunden

Der Arbeitsrechtler Walter Pfeil argumentiert ebenfalls in diese Richtung. Zwar könne der den Weisungen des Finanzministeriums unterstehende Prüfdienst Erhebungsmaßnahmen durchführen, dafür brauche es aber einen Auftrag des zuständigen Finanzamtes. In der Praxis sei aber die Frage, ob das in einem Ausmaß wie bisher passiert. Gibt es keinen Auftrag, müsste die SVA selber prüfen, ob jemand zu Unrecht als Selbstständiger geführt wird und nicht eigentlich angestellt werden müsste. Derzeit können die Gebietskrankenkassen jederzeit allein eine solche Prüfung einleiten. Die WGKK geht davon aus, dass die SVA kein großes Interesse daran haben wird, ihre Versicherten quasi "rauszuprüfen".

Im Finanzministerium heißt es hingegen, es sei "nicht beabsichtigt, den Prüforganen die Prüfkompetenz zum Themenbereich Scheinselbstständigkeit zu entziehen". Der aktuelle Gesetzesentwurf wird also durchaus unterschiedlich gelesen. Auch bei der SVA erklärte man, dass sich in der Praxis nichts ändern werde.

Die WGKK befürchtet zudem, dass Versicherte um von ihren Arbeitgebern nicht abgeführte Pensionsbeiträge umfallen könnten. Die GKKs würden fünf Jahre zurückfordern, die Finanz nur drei. Hier hält das Finanzressort entgegen: Zwar würden in der Regel nur drei Jahre zurückgefordert, der Zeitraum könne aber jederzeit verlängert werden.

Höhere Verwaltungskosten?

Die Neos wiederum rechnen anhand mehrerer parlamentarischer Anfragen vor, dass die tatsächlichen Verwaltungskosten der Sozialversicherung höher seien als die offiziell angegeben rund 500 Millionen. Rechne man alle "sonstigen" Kosten dazu, komme man auf zusätzliche Kosten von knapp 130 Millionen. Der Verwaltungskostenanteil läge damit nicht bei 2,7 Prozent, sondern bei 3,35 Prozent, so Neos-Sozialsprecher Gerald Loacker in der "Presse". (go, 28.9.2018)