Gustav Kuhn, künstlerischer Leiter der Tiroler Festspiele Erl, während der Programmpräsentation für die Wintersaison 2018/19. Gegen ihn wurden schwere Vorwürfe erhoben.

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Innsbruck – Der Zivilprozess der Tiroler Festspiele Erl gegen den Blogger Markus Wilhelm ist am Montag am Landesgericht Innsbruck vertagt worden. Die Festspiele hatten den Blogger auf Unterlassung und Widerruf geklagt, nachdem dieser auf seiner Seite dietiwag.org unter anderem Vorwürfe des Lohn- und Sozialdumpings, des Lohnwuchers und der Scheinselbstständigkeit veröffentlicht hatte.

"Muss nicht gleich in den Krieg ziehen"

Ein vom Richter angestrebter Vergleich scheiterte zunächst, obwohl sich beide Parteien nicht gänzlich abgeneigt zeigten. "Wenn es eine vernünftige Vorgangsweise geben kann, die für alle gesichts- und sachwahrend ist, warum nicht?", meinte Wilhelms Rechtsanwalt Markus Orgler. Man müsse ja nicht gleich in den Krieg ziehen.

Die Anwältin der Festspiele Erl, die mittlerweile nicht mehr durch Ex-Justizminister Michael Krüger, sondern durch Margot Rest vertreten werden, meinte dazu: "Ein ausgewogener Artikel wäre ja mal eine Option."

Blogger schlug gemeinnützige Spende aus

Eine gemeinnützige Spende Wilhelms, die der Richter als Vergleichslösung in den Raum stellte, schlug der Blogger aber aus. "Hier geht es ja um Fakten, und vieles liegt bereits auf dem Tisch. Er hat ja nicht unrecherchiert publiziert", verteidigte Orgler seinen Mandanten. "Alles, was unwahr ist, hat aber einen unheimlichen Reputationsschaden für die Festspiele verursacht", entgegnete Rest.

Orgler kritisierte zudem die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage zu den Festspielen durch Kulturminister Gernot Blümel (ÖVP), in der es ebenfalls um diesen Themenkomplex ging, als "grenzwertig". Darin heißt es unter anderem, dass das Ministerium eine Bestätigung darüber verlangt und auch erhalten habe, dass sämtliche arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Sachverhalte mit der Tiroler Gebietskrankenkasse, dem Finanzamt Kufstein-Schwaz und der Finanzpolizei geklärt wurden.

"Geklärt heißt aber gar nichts", empörte sich Orgler. Das könne ebenso gut bedeuten, dass es eine Nachzahlung gegeben habe. "Wir werden uns anschauen, ob der Herr Bundesminister die parlamentarische Anfrage so beantwortet hat, wie er das müsste", kündigte Orgler an.

Ein Klagspunkt zurückgezogen

Wilhelm und sein Anwalt werden für den nächsten Prozesstermin am 26. November ein "Factsheet" mit den gesammelten Vorwürfen ausarbeiten. "Wenn uns die Gegenseite dann Informationen geben will, umso besser", erklärte Orgler, der während der Verhandlung immer wieder Informationen seitens der Festspiele verlangte. "Sie behaupten etwas, und als Belohnung dürfen Sie in den Steuerakt schauen. Das wäre ja absurd", meinte Rest.

Den Klagspunkt bezüglich des Vorwurfs des Verstoßes gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz haben die Festspiele übrigens zurückgezogen. Bei der Bezirkshauptmannschaft Kufstein sind rund 100 Strafverfahren gegen die Festspiele anhängig. Es geht dabei um den Verdacht der illegalen Beschäftigung von Ausländern und um nichtbezahlte Sozialabgaben nach dem ASVG-Gesetz. (red, APA, 1.10.2018)