Am 14. September kam es im Polizeianhaltezentrum (PAZ) am Hernalser Gürtel in Wien-Josefstadt zu einem Brand. Sechs Schubhäftlinge sollen ihre Zelle aus Perspektivlosigkeit und Verzweiflung in Brand gesteckt haben. Sie befinden sich nun alle in Untersuchungshaft.

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Wien – Die sechs Schubhäftlinge, die vor zwei Wochen in ihrer Zelle im Wiener Polizeianhaltezentrum (PAZ) am Hernalser Gürtel mutmaßlich Feuer gelegt und dabei schwere Verletzungen davongetragen haben, befinden sich weiter in Untersuchungshaft. Das sagte die Sprecherin des Landesgerichts, Christina Salzborn, am Montag der APA.

Fluchtgefahr als Grund für Untersuchungshaft

Die sechs Männer im Alter von 18 bis 33 Jahren, fünf Afghanen und ein Iraner, wurden wegen versuchten Mordes und vorsätzlicher Gemeingefährdung angezeigt. Ersteres, da laut Staatsanwaltschaft Wien zumindest ein bedingter Tötungsvorsatz angenommen werden könne. Seit 16. September sind die Verdächtigen in U-Haft, Gründe dafür seien Flucht- und Tatbegehungsgefahr.

Die Männer hatten in der Zelle einen Brief hinterlassen, in dem sie ihre Perspektivlosigkeit beschrieben. Zwei der sechs hatten zum Zeitpunkt des Brands einen Abschiebetermin.

Debatte über Brände in Zellen

Die Männer sind mittlerweile alle aus den drei Krankenhäusern entlassen worden, in die sie mit schweren Rauchgasvergiftungen und – in einem Fall – mit Hautverbrennungen eingeliefert worden waren. Zu diesen kam es, nachdem sie am Freitag, dem 14. September, in den Abendstunden in ihrer Zelle Matratzen und Bettzeug in Brand gesteckt haben sollen. Dann zogen sie sich laut Polizei in ein WC mit einer Fläche von etwa 1,5 Quadratmetern zurück, ehe einer der Schubhäftlinge schließlich hinauseilte und den Alarmknopf drückte.

Der Vorfall löste eine Debatte über Brände in Haftanstalten aus. Seit September 2016 waren mindestens ein Toter und 42 Verletzte bei ähnlichen Vorfällen in PAZs oder Justizanstalten in ganz Österreich zu beklagen, unter den Verletzten befinden sich auch immer wieder Polizisten oder Justizwachebeamte, die die Häftlinge aus verrauchten oder brennenden Gefangenenräumen retten. (APA, red, 1.10.2018)