Ein weiteres Verfahren gegen Marine Le Pens Partei ist noch offen. Es geht um höhere französische Wahlkampfkostenerstattungen.

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Paris – Frankreichs Rechtspopulisten verlieren endgültig öffentliche Hilfe in Höhe von einer Million Euro: Der Anwalt des früheren Front National von Marine Le Pen erklärte am Montag, er werde doch nicht vor das Kassationsgericht ziehen. Das Pariser Berufungsgericht hatte die Sperrung der Mittel vergangene Woche für rechtmäßig erklärt. Der Spruch ist damit rechtsgültig.

Der Verzicht auf juristische Schritte führt nach Angaben von Le Pens Anwalt dazu, dass zumindest eine weitere zunächst gesperrte Million an die Partei ausgezahlt werden kann, die das Berufungsgericht freigegeben hatte.

Vorwurf wegen Scheinbeschäftigung

Grund für den Entzug der Hilfe ist ein laufendes Verfahren um Scheinbeschäftigung im Europaparlament gegen den Rassemblement National, wie sich die Partei inzwischen nennt.

Die Justiz ermittelt, weil sich Le Pens Partei über angebliche Assistenten im EU-Parlament in den Jahren 2009 bis 2017 insgesamt sieben Millionen Euro erschlichen haben soll, die dann für Zwecke in Frankreich genutzt wurden. Um mögliche Strafzahlungen zu sichern, hatten französische Richter Anfang Juli entschieden, zwei Millionen Euro aus öffentlichen Hilfen einzubehalten.

In einem weiteren Verfahren geht es um höhere französische Wahlkampfkostenerstattungen, die sich der Front National in den Jahren 2014 und 2015 erschwindelt haben soll. Zwei Vertraute Le Pens müssen sich deshalb in Kürze vor einem Strafgericht verantworten. (red, APA, AFP, 1.10.2018)