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Faschistengrüße und Ustascha-Symbole wurden in der Vergangenheit in Bleiburg offen gezeigt. Das soll nun verboten werden.

Foto: Reuters/Niesner

Das schwarze U mit einem Kreuz darüber ist häufig in Wien-Ottakring zu sehen. Was vielen nicht weiter auffällt, ist ein faschistisches Symbol – es steht für die kroatische Ustascha-Bewegung.

Geht es nach der türkis-blauen Regierung, sollen extremistische Symbole wie dieses künftig verboten werden, die Ausweitung des Symbole-Gesetzes soll am Mittwoch im Ministerrat beschlossen werden. Doch Ziel der Ausweitung sind nicht nur Symbole der kroatischen Ustascha, sondern auch jene anderer extremistischer Bewegungen. Die islamistische Muslimbrüderschaft, die rechtsextremen Grauen Wölfe, die PKK, die Hamas und die Hisbollah werden ausdrücklich genannt. Als Richtlinie gilt, welche Gruppierungen von der EU als terroristische Organisationen geführt werden. Mit dem Verbotsgesetz, das nationalsozialistische Wiederbetätigung unterbinden soll, hat das aber nichts zu tun, es ist bloß ein Verwaltungsübertritt.

Verstöße werden mit bis zu 4000 Euro Verwaltungsstrafe geahndet, im Wiederholungsfall bis zu 10.000 Euro. Die vierwöchige Begutachtungsfrist startet nun, die Neuregelung soll am 1. März 2019 in Kraft treten.

Präzisierung folgt

Welche Symbole genau darunterfallen, steht noch nicht fest. Das soll mittels Verordnung "in den nächsten Wochen und Monaten" präzisiert werden, heißt es aus dem zuständigen Innenministerium. Wie wichtig eine Präzisierung ist, zeigt eine jährlich stattfindende Gedenkveranstaltung im Kärntner Bleiburg an der slowenischen Grenze. Faschistengrüße, paramilitärische Uniformen und Ustascha-Symbole gehören dort zum Programm. Dass in Österreich offen dem Faschismus gehuldigt werden kann, sorgte auch international für Aufregung.

Was sich nun der Gesetzgeber von der Ausweitung des Symbole-Gesetzes erwartet? Vordergründig geht es um Radikalisierungs- und Rekrutierungsaktivitäten, die reduziert und unterbunden werden sollen. Das war das Ziel bei der Einführung des Symbole-Gesetzes 2014. Die damalige Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) wollte vor allem Zeichen der Terrororganisation IS und der Al-Kaida verbieten, damit diese nicht Teil einer popkulturartigen Protestbewegung werden. Auch der Vorläufer dieses Gesetzes – das Abzeichengesetz aus dem Jahr 1960 – sollte die Symbole "einer in Österreich verbotenen Organisation" verbieten. Damals zielte das Gesetz auf nationalsozialistische Symbole ab, denn die Verwendung von NS-Symbolen war im Verbotsgesetz nicht erfasst. (mte, 3.10.2018)