Die Neos will das Überwachungspaket prüfen lassen.

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Die Neos wollen das bereits im April im Nationalrat mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ beschlossene "Sicherheitspaket" doch noch zu Fall bringen. Laut einem Bericht des "Kurier" streben die Pinken eine sogenannte Drittelbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) an. Die SPÖ signalisierte Gesprächsbereitschaft, um die erforderlichen Stimmen zusammenzubekommen.

Drittelbeschwerde

Neos-Vizeklubchef Nikolaus Scherak habe eine sogenannte Drittelbeschwerde rechtlich prüfen lassen, so der "Kurier"-Bericht. Ein Drittel der Abgeordneten kann den VfGH in Fragen, die Verfassungsrecht betreffen, anrufen und eine Prüfung des Gesetzes verlangen. "Wir sind der Meinung, dass dieses Paket Grund- und Freiheitsrechten widerspricht. Daher muss es unbedingt vom Höchstgericht geprüft werden", so der Abgeordnete. Er hält mehrere Aspekte für rechtswidrig, etwa die "umfassende Datenspeicherung" und den Zugriff auf öffentliche Überwachungskameras.

"Sehr gerne"

Seitens der SPÖ hieß es dazu, grundsätzlich sei die Partei "natürlich sehr gerne bereit, sich in dieser Frage mit den Neos auf Mitarbeiterebene abzustimmen." Aufhorchen ließ zu diesem Thema der ehemalige ÖVP-Nationalratsabgeordnete Michael Ikrath, der sich klar gegen das von der ÖVP mitbeschlossene Sicherheitspaket positionierte: Er ersuche SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner "nachdrücklich", die von Neos geplante Drittelbeschwerde zu ermöglichen, schrieb er auf dem Kurznachrichtendienst Twitter.

Kritik von ÖVP-Abgeordneten Ikrath

"Massive Eingriffe in die Privatsphäre" sowie die "Verletzungen der Grund- und Freiheitsrechte" würden dringlich einer VfGH-Prüfung bedürfen, so Ikrath. Der frühere ÖVP-Justizsprecher hatte schon im April via Brief an Abgeordnete aller Parteien schwere Bedenken gegen das Paket angemeldet. Damals forderte er gravierende Entschärfungen, andernfalls mache Österreich damit einen "dramatischen Schritt vom liberalen Rechtsstaat zu einem polizeilichen Überwachungsstaat". (APA, red, 3.10.2018)