Das Oberlandesgericht hat die langen Haftstrafen für die acht Täter bestätigt. Bei einem derart abscheulichen Verbrechen müsse man sich in die oberen Regionen des Strafrahmens begeben, so die Senatsvorsitzende.

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Wien – Im Fall einer Gruppenvergewaltigung, bei der sich in der Silvesternacht auf 1. Jänner 2016 acht Männer an einer jungen Deutschen vergangen haben, bleibt es bei den vom Erstgericht verhängten langen Haftstrafen. Ein Berufungssenat des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) hat am Donnerstag die Strafberufungen der Angeklagten zurückgewiesen.

Das Landesgericht für Strafsachen hatte Anfang März 2017 über die aus dem Irak stammenden miteinander verwandten Männer insgesamt 90 Jahre Haft verhängt. Der Rädelsführer der Gruppe und ein Täter, der sich zweimal an der 28-Jährigen vergangen hatte, fassten je 13 Jahre aus. Einmal wurden zwölf Jahre, dreimal elf und jeweils einmal zehn und neun Jahre Haft ausgesprochen.

Die Schuldsprüche waren bereits rechtskräftig, denn der Oberste Gerichtshof hatte die Nichtigkeitsbeschwerden der Männer verworfen. Die Entscheidung über die Strafberufungen wurde dem OLG Wien zugewiesen.

"Abscheuliches Verbrechen"

Die Verteidiger appellierten an den Berufungssenat, die Strafen zu mildern. Das Erstgericht habe "ein übertriebenes Rache- und Strafbedürfnis" an den Tag gelegt, meinte Elmar Kresbach. Der Fall hätte "eine gewisse Aggression in der Öffentlichkeit" ausgelöst, die erste Instanz hätte sich davon leiten lassen. "Da war unglaublicher medialer Druck da", pflichtete ihm Andreas Reichenbach bei. Das Erstgericht habe "übers Ziel geschossen".

Das OLG sah keinen Grund, die Strafen herabzusetzen. Es handle sich um ein "abscheuliches Verbrechen", eine "große Gruppe von Männern" hätte eine wehrlose Frau an einem öffentlichen Ort "einfach mitgenommen" und diese dann der Reihe nach missbraucht, führte die Senatsvorsitzende Natalia Frohner aus. Da bedürfe es bei einer Strafdrohung von fünf bis 15 Jahren "Signalstrafen". "Bei einem derart abscheulichen Verbrechen muss man sich in die oberen Regionen des Strafrahmen begeben."

Die damals 28 Jahre alte Frau war nach Wien gekommen, um mit einer Freundin den Jahreswechsel zu feiern. In der Nacht auf den 1. Jänner 2016 wurde sie von der Innenstadt in eine Wohnung in den zweiten Bezirk verschleppt und dort von acht Männern der Reihe nach vergewaltigt.

Mediale Retraumatisierung

Der Fall sorgte auch insofern für Schlagzeilen, als eine Tageszeitung wenige Tage vor der Verhandlung in reißerischer Aufmachung identifizierend über das Schicksal der Frau berichtet und damit eine Retraumatisierung der Betroffenen bewirkt hatte. Sie bekam für diese mediale Entgleisung vom OLG die höchstmögliche medienrechtliche Entschädigung von insgesamt 40.000 Euro zugesprochen. (APA, red, 4.10.2018)