Wien – Der Arbeitgeber von heute verlangt seinem Dienstnehmer zuweilen einiges ab. Und das nicht immer so partnerschaftlich und auf Augenhöhe, wie viele Wirtschaftsvertreter rund um die Einführung des Zwölfstundentages das gerne gesehen hatten.
Keine Überstunden bezahlt
Die Arbeiterkammer Wien berichtet von einem Arbeitnehmer, der in einem kleinen Geschäftslokal sehr intensiv zum Einsatz kam: Im Schichtdienst wurde er jede zweite Woche sieben Tage hintereinander für täglich zwölf Stunden abgestellt. Der Chef wollte dafür keine Überstunden zahlen.
14.500 Euro brutto
Wie das Lokal Montag bis Sonntag, 11 bis 23 Uhr geöffnet bleiben sollte, sei Sache der nur zwei Mitarbeiter gewesen, so der Chef. Er habe jedenfalls nie Überstunden angeordnet. So einfach ließ das Arbeits-und Sozialgericht den Arbeitgeber nicht aus der Verantwortung: Der Arbeitnehmer gewann mithilfe der AK den Gerichtsstreit und bekam insgesamt 14.500 Euro brutto zugesprochen.
Uneinsichtiger Geschäftsmann
Einsichtig war der Geschäftsmann aber nicht. Er verweigerte einerseits die Bezahlung von Überstunden mit dem Verweis darauf, dass er solche ja nie explizit angeordnet hatte. Andererseits meinte er, seien bei einem Monatsgehalt von rund 1.600 Euro alle Überstunden schon abgegolten.
Gericht für Arbeitnehmer
Das Gericht entschied zugunsten des Arbeitnehmers: "Der Dienstgeber kann die Bezahlung von Überstunden, die er geduldet und entgegen genommen hat, nicht unter Berufung darauf verweigern, dass er sie nicht angeordnet habe." Ein All-In-Entgelt sei erstens nirgendwo vereinbart gewesen und zudem wären die Überstunden nach Rechtsansicht der AK auch keinesfalls mit nur 1.600 Euro monatlich abgegolten gewesen. (red, 5.10.2018)