Ab 1. Jänner umfasst das Waffenverbot für Asylwerber und Asylberechtigte alle Formen von Waffen – also auch Stich- und Hiebwaffen.

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Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) hält die Gesetzesnovelle für notwendig, um eine "Balance zwischen Sicherheitsbedürfnis, Verantwortung und Freiheitsrechten" zu schaffen.

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Erfüllt wird in der Novelle auch ein Wunsch der Jägerschaft: Die weitverbreiteten Gehörschäden bei den rund 130.000 Weidmännern und ihren Hunden sollen durch die Verwendung eines Schalldämpfers an der Schusswaffe verhindert werden.

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Wien – Die durch eine EU-Richtlinie notwendige Änderung des heimischen Waffengesetzes ist auf Schiene. Der entsprechende Entwurf wird am Montag in Begutachtung gehen und Anfang 2019 in Kraft treten. "Die Novelle schafft die richtige Balance zwischen Sicherheitsbedürfnis, Verantwortung und Freiheitsrechten", sagt Innenminister Herbert Kickl (FPÖ).

Verschärfungen plant das Innenministerium für Asylwerber, Asylberechtigte und unrechtmäßig im Bundesgebiet aufhältige Drittstaatsangehörige. Bisher war für diese Gruppe nur der Besitz von Schusswaffen verboten. Ab 1. Jänner umfasst das Waffenverbot alle Formen von Waffen – also auch Stich- und Hiebwaffen. Kickl begründet die verschärfung mit dem "eklatanten Anstieg von Verbrechen gegen Leib und Leben durch Stichwaffen". Beim Mitführen eines Messers droht eine Geldstrafe, bei Nichteinbringung Haft. Touristen seien nicht betroffen.

Welche Waffen künftig verboten sind

Magazine mit großer Kapazität – maximal 20 Schuss bei Faustfeuerwaffen, zehn bei halbautomatischen Langwaffen – werden verboten. Dies hat auch Auswirkungen auf die entsprechenden Waffen. In einer zweijährigen Übergangsfrist sind die Magazine bei der Behörde zu melden, dürfen aber behalten werden. Die dazugehörige Waffe wechselt damit in die Kategorie A, "verbotene Waffen", wofür eine Genehmigung erteilt wird.

Anders als beim Verbot der Pumpguns, die nicht veräußert werden dürfen, hängt die Einstufung der Waffe nur vom Magazin ab. Vernichtet man jenes mit der großen Kapazität, ist die Waffe "nur" Kategorie B und kann von anderen Berechtigten weiterhin erworben und mit den "kleinen" Magazinen verwendet werden. Sportschützen dürfen auch weiterhin große Magazine kaufen, wenn sie neben weiteren Voraussetzungen nachweisen, international anerkannte Wettbewerbe zu schießen, für die sie diese benötigen.

Verschärfung bei psychologischem Test

Erstmals werden die Sportschützen in Österreich nach der Maßgabe der EU-Richtlinie als solche definiert. Als Mitglied in einem solchen Verein kann der Bedarf für weitere Schusswaffen sukzessive erhöht werden. Dank der Novelle ist es möglich, über eine Periode von 20 Jahren nach und nach zehn Waffen zu erwerben.

Eine Verschärfung gibt es hingegen beim psychologischen Test für die Ausstellung eines waffenrechtlichen Dokuments. Diese Prüfung konnte früher beliebig oft wiederholt werden. Wer durchfällt, soll in Zukunft für sechs Monate und nach dem dritten negativen Antritt für immer gesperrt werden.

Kickl im Kampf gegen Terrorismus

Kickl betonte, dass wesentliche Verschärfungen "dem Kampf gegen den Terrorismus" dienen würden. So sieht die Umsetzung der Richtlinie vor, dass Waffenhändler bei verdächtigen Transaktionen meldepflichtig sind. Etwa wenn die Herkunft des Geldes nicht gewiss ist oder der Käufer mit großen Bargeldbeträgen Waffen einkaufen will. Die Überlassung einer Schusswaffe jeglicher Kategorie muss zudem angezeigt werden, um den Besitzer ausfindig machen zu können. Bisher war beim Erwerb einer Waffe im Ausland die Angabe eines Vorbesitzers nicht nötig gewesen.

Der Umbau einer Schusswaffe hat in Zukunft keine Auswirkungen mehr auf die Zuordnung zur Kategorie. Eine zu einer halbautomatischen Schusswaffe umgebaute vollautomatische Schusswaffe bleibt in der Kategorie A und somit eine verbotene Waffe. Zum Besitz bedarf es daher einer Sondergenehmigung des Verteidigungsministeriums.

Was sich Jäger wünschten

Justizwachebeamte und Militärpolizisten müssen in Zukunft nicht mehr einen Bedarf zum Führen einer Faustfeuerwaffe nachweisen, sondern bekommen wie Polizisten einen Waffenpass. Besonders durch die berufliche Nähe zu Personen mit erhöhtem Gewaltpotenzial befänden sich diese Berufsgruppen in einer vergleichbaren Situation wie Polizisten, für die die Kaliberbegrenzung als sachlich nicht zu rechtfertigend gestrichen wurde.

Erfüllt wird ein Wunsch der Jägerschaft: Die weitverbreiteten Gehörschäden bei den rund 130.000 Weidmännern und ihren Hunden sollen durch die Verwendung eines Schalldämpfers an der Schusswaffe verhindert werden. Diese durften bisher nur bei Berufsjägern Verwendung finden, ab 2019 auch bei allen anderen Jagdkartenbesitzern. (red, APA, 5.10.2018)