Innenminister Herbt Kickls Waffengesetznovelle soll heute, Montag, in parlamentarische Begutachtung kommen.

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Wien – Öffentlich zugänglich war der Entwurf für eine Novelle des Waffengesetzes in den vergangenen Tagen noch nicht. Heute, Montag, soll er in die parlamentarische Begutachtung kommen. Politisch kommuniziert wurden die geplanten Neuerungen aber bereits davor.

Konkret hatte das Innenministerium am Freitag per Aussendung angekündigt, dass die neue Regelung auch ein generelles Verbot von Stich- und Hiebwaffen, vulgo Messer, für "bestimmte Drittstaatsangehörige" umfassen werde. Dazu würden "unter anderem Asylwerber, Asylberechtigte und unrechtmäßig im Bundesgebiet aufhältige Drittstaatsangehörige" zählen.

Ausnahmen nur bei Daueraufenthalt?

Tatsächlich könnte der Kreis betroffener Ausländer jedoch weit größer sein, denn geplant ist, das schon bisher bestehende Schusswaffen- und Munitionsverbot für Drittstaatsangehörige auszuweiten. Laut Paragraf 11a des Waffengesetzes nimmt dieses Verbot Drittstaatsangehörige nur aus, wenn sie einen Daueraufenthaltstitel besitzen.

Diesen können Ausländer nur erhalten, wenn sie fünf Jahre ununterbrochen in Österreich niedergelassen waren und das zweite Modul der Integrationsvereinbarung erfüllt haben. Das trifft nur auf einen Teil der Drittstaatsangehörigen zu.

Mehr Gewalttaten mit Messern

In seiner Aussendung begründet Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) das Messerverbot mit einem "eklatanten Anstieg von Verbrechen gegen Leib und Leben durch Stichwaffen". Tatsächlich ist laut der jüngsten Kriminalitätsstatistik des Bundeskriminalamts die Zahl von Anzeigen wegen Gewaltdelikten unter Verwendung von Hieb- und Stichwaffen ab 2013 kontinuierlich gestiegen, von 676 (2013) auf 1153 (2016) – um 2017 mit 1060 Anzeigen wieder ein wenig zu sinken.

Vermehrt zum Messer greifen dabei aber sowohl gewalttätige Aus- als auch Inländer: 2017 wurden 635 Ausländer und 516 Inländer einer solchen Tat verdächtigt.

Die Waffengesetznovelle, mit der auch eine EU-Waffenrichtline aus 2017 umgesetzt wird, sieht darüber hinaus eine Reihe Erleichterung für Jäger sowie Justizwachebeamte vor. Jäger soll es erlaubt werden, einen Schalldämpfer zu verwenden, die Justizwache soll leichter Zugang zu Waffenpässen bekommen. (Irene Brickner, 8.10.2018)