In Linz gibt es eine eigene Gratulationsbeauftragte

Foto: APA/Stadtkommunikation Linz

Sie gehören zur alltäglichen Pflichtaufgabe für Bürgermeister und Stadträte: Besuche bei alten Mitbürgern, die einen runden Geburtstag oder ein Hochzeitsjubiläum sammeln. Doch die Datenschutzgrundverordnung macht Lokalpolitikern einen Strich durch die Rechnung. Die seit Ende Mai europaweit gültigen Regeln sehen einige Hürden vor, was die Verarbeitung personenbezogener Daten betrifft – und dazu gehört auch die Feststellung, wer wann Geburtstag hat.

"Eher Probleme, wenn wer nicht in Zeitung kommt"

Der "Kurier" hat einige Lokalpolitiker befragt, wie sie mit der aktuellen Situation umgehen. Einige Bürgermeister beschweren sich über die Regeln. "Bei uns gibt es eher Probleme, wenn jemand, der Geburtstag hat, nicht in die Zeitung kommt", sagt Bernd Strobl (ÖVP), Bürgermeister von Ollersdorf im Burgenland. Peter Koch (SPÖ), Bürgermeister von Bruck an der Mur, beschwert sich etwa, dass Glückwunsch-Billets "nicht mehr gesetzeskonform" seien.

Vorab Zustimmung einholen

Für Gruppenfotos, Hausbesuche oder Glückwunsch-Pakete an frischgebackene Eltern muss nun vorab eine Zustimmung eingeholt werden. Die "Ehrungsgesetze" der einzelnen Bundesländer bieten immerhin einige Möglichkeiten, doch zu gratulieren. Umgangen kann das etwa werden, indem statt eines Billets ein offizieller Bürgermeister-Brief samt Einladung ins Rathaus versandt wird. Hausbesuche können nun "auf ausdrücklichen Wunsch" durchgeführt werden. "Die Sache ist im Kern daneben gegangen", sagt Strobl zum Kurier: "Man wollte die Großen wie Google und Co treffen, hat sich aber keine Gedanken um die Normalverbraucher gemacht". (red, 8.10.2018)