Linz – 27 von 29 angeklagten Vertragsbestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Sky Österreich Fernsehen GmbH sind gesetzwidrig. Dieses – nicht rechtskräftige – Urteil sprach das Handelsgericht Wien in erster Instanz, nachdem der Verein für Konsumenteninformation im Auftrag der Arbeiterkammer OÖ den Fernsehsender, den viele zum Fußballschauen nutzen, geklagt hatte.

Das Gericht beanstandete, dass ältere Verträge nach Ablauf der Mindestbindung lediglich alle 12 Monate gekündigt werden können. Das sei gröblich benachteiligend. Unzulässig fand das Gericht auch die Bestimmung, dass Kunden einen Leihreceiver oder eine Smart Card innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden müssen. Machen sie das nicht ordnungsgemäß, sollen sie Schadenersatz leisten.

Auch die Geschäftspraxis bei telefonischer Kundenwerbung beurteilte das Gericht als rechtswidrig. Sky hält die Gesetzesbestimmung, dass telefonisch angebahnte Verträge über Dienstleistungen vom Kunden nochmals schriftlich bestätigt werden müssen, nicht ein. Es geht davon aus, dass die Regel nicht anwendbar ist. (APA, 8.10.2018)