Bei Justizwachebeamten soll künftig "prinzipieller Waffenbedarf" angenommen werden.

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Wien – Waffenbesitzer in Österreich, die fürchten mussten, dass eine neue EU-Richtlinie ihnen das Leben schwermacht, können aufatmen. Das Innenministerium hat am Montag seinen Vorschlag für eine Novelle des Waffengesetzes vorgelegt.

Mit dem Gesetz sollen strengere EU-Vorgaben für halbautomatische Kurz- und Langwaffen umgesetzt werden: Verkauf und Besitz von Magazinen mit mehr als 20 Patronen für Handfeuerwaffen und mehr als zehn Patronen für Langfeuerwaffen müssen mit einigen Ausnahmen, etwa für Sportschützen, verboten werden.

Österreichische Lösung

Die österreichische Umsetzung der EU-Regelung sieht vor, dass Personen, die solche Magazine besitzen, das weiter tun dürfen. Einzige Voraussetzung dafür: Innerhalb von zwei Jahren muss eine behördliche Meldung erfolgen. Die weitläufige Ausnahme ist durch die Richtlinie gedeckt.

Ein weiterer Punkt in dem von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) ausgearbeiteten Gesetz bringt für alle nicht dauerhaft in Österreich niedergelassenen Ausländer ein Schuss-, Hieb- und Stichwaffenverbot.

Schalldämpfer für Jäger

Für bestimmte Berufs- und Personengruppen hingegen soll es bei den Schusswaffen eine Reihe von Erleichterungen geben. Etwa für die Jäger, die Schalldämpfer verwenden dürfen sollen. Sinn der Neuerung sei ein "höchstmögliches Maß an Gesundheitsschutz" für die Angehörigen der grünen Zunft durch "Dämpfung des Schussknalles", heißt es dazu in den Erläuterungen zu dem Gesetz.

Einer solchen Krachvermeidung stand der Gesetzgeber bisher unter anderem mit dem Argument ablehnend gegenüber, dass dadurch illegale Abschüsse – also Wilderei – erleichtert würden.

Großer Personenkreis

Jagdkritiker stoßen sich außerdem an dem großen Personenkreis künftig Schalldämpferberechtigter. Ursprünglich sei diskutiert worden, hier ausschließlich Berufsjäger einzubeziehen, sagt Martin Balluch vom Verein gegen Tierfabriken (VGT). Nun soll die neue Regelung für alle "Inhaber einer gültigen Jagdkarte" gelten, so sie "die Jagd regelmäßig ausüben".

Weit einfacher als bisher soll es künftig für Angehörige der Militärpolizei und der Justizwache sein, sich privat zu bewaffnen. Laut Gesetzesentwurf soll bei ihnen ein prinzipieller Waffenbedarf angenommen werden. Die Waffenbesitzkarte und Waffenpass ausstellenden Behörden müssten in ihrem Fall dann nicht mehr prüfen, ob der Schusswaffenwunsch gerechtfertigt ist. (bri, szi, 8.10.2018)