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Der einstige Stabhochspringer Tim Lobinger ist an Leukämie erkrankt – und darf deshalb keinen Handyvertrag abschließen.

Foto: Getty/Kern

Der einstige Spitzensportler Tim Lobinger hat laut eigenen Angaben keinen Handyvertrag bekommen, weil er wegen seiner Krebserkrankung vermutlich die Mindestlaufzeit von 24 Monaten nicht erfüllen kann. Das gab Lobinger in einem Interview mit der "Bunten" an. Der 46-jährige ehemalige Stabhochspringer erkrankte 2017 an Leukämie, er hat mehrere Chemotherapien hinter sich.

"Schon krass"

Den Mobilfunker will Lobinger nicht namentlich nennen. Er brachte das Beispiel vielmehr dafür, welche Beschwernisse krebskranke Menschen zusätzlich zu ihrer Krankheit auf sich nehmen müssen. "Ich versuche jeden Tag positiv damit zu leben, aber die Sache mit dem Handyvertrag fand ich schon krass", sagte Lobinger.

Empörung

In den sozialen Medien zeigten sich viele Nutzer schockiert über die "Herzlosigkeit" des Mobilfunkers. Sie forderten Lobinger teils auf, den Namen des Unternehmens zu nennen und möglicherweise gerichtlich gegen die Ablehnung des Vertrags vorzugehen.

Derartige Ablehnungen erfolgen nur selten, meist stehen sie in Zusammenhang mit negativen Einträgen in Datenbanken für Kreditwürdigkeitsbewertungen. Generell herrsche Vertragsfreiheit; Anbieter hätten also das Recht, Verträge abzulehnen, erklärt der Anwalt Christian Solmecke in einem Youtube-Clip. Allerdings erfülle die Ablehnung durch den Verweis auf Lobingers Erkrankung wohl die Voraussetzungen für Diskriminierung.

Kanzlei WBS

So darf bei "Massengeschäften" niemand wegen einer Behinderung anders behandelt werden. Laut Solmecke hätte Lobinger sogar einen Schadenersatzanspruch, etwa wenn ein anderer Mobilfunkvertrag höhere Kosten verursacht. Außerdem könnte der Spitzensportler laut Solmecke wegen einer Beleidigung, die gegen die Menschenwürde verstößt, gegen den Mobilfunker vorgehen. (red, 9.10.2018)