So einfach geht der Drogentest, der in Großbritannien entwickelt wurde und dort auch bereits im Einsatz ist.

Intelligent Fingerprinting

Norwich – Bis jetzt war es nötig, ein Haar zu opfern, oder eine Urin- bzw. Speichelprobe abzugeben. Und die Auswertung danach dauerte eine Zeit lang. Nun dürfte ein neues Verfahren, das von britischen Forschern der University of East Anglia (UEA) in Norwich mitentwickelt wurde, Drogentests revolutionieren: Der Test kann in nicht einmal zehn Minuten den möglichen Konsum von Amphetaminen, Cannabis, Kokain und Opiaten aus einer einzigen Fingerabdruckprobe ablesen.

Werbeclip der Firma Intelligent Fingerprinting zur Studie und zur Bewerbung ihres Verfahrens.
Intelligent Fingerprinting

Vorgestellt wurde das Verfahren nun im "Journal of Analytical Toxicology" von einem Team um David Russell, einem emeritierten Forscher der UEA, der nun wissenschaftlicher Direktor der Firma Intelligent Fingerprinting ist, einem 2007 gegründeten Spin-Off der UEA. Die Studie und ein extra angefertigtes Video zeigen, dass für den Test bloß ein etwa fünf Sekunden lang dauernder Fingerabdruck nötig ist. Aus dem Schweiß des Fingerabdrucks bzw. den darin enthaltenen Stoffwechselprodukten kann dann die sogenannte "Lateral Flow Drogenscreening-Kartusche" etwaige konsumierte Drogen ablesen.

Das Gerät samt jener Einheit (links vorne), auf die der Fingerabdruck platziert wird, um dann im Gerät ausgelesen zu werden.
Foto: Intelligent Fingerprinting

Die Forscher haben die Ergebnisse mit toxikologischen Analysen von Blut- und Urinproben verglichen und dabei eine "gute Korrelation der Ergebnisse" erzielt, wie es heißt. Die neue Drogentestmethode funktioniert auch bei Verstorbenen, um so etwa Rückschlüsse auf die Todesursache erhalten.

Geht es nach den Entwicklern, soll das System, das aus einem Gerät von der Größe eines kleinen Druckers besteht, auch in Drogenrehabilitationszentren oder Arbeitsplätzen zum Einsatz kommen. Darüber hinaus würden Studien für den Einsatz bei der Flughafenkontrolle und für Anwendungen in Gefängnissen und der Bewährungshilfe laufen. (red, 10.10.2018)