Wien – Die Regierung zeigt sich weiter gewillt, Karenzzeiten bei Einkommens-Vorrückungen, Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen voll anzurechnen. Allerdings soll dies erst von den Sozialpartnern verhandelt werden, wurde am Dienstag im Sozialausschuss beschlossen. SPÖ und Liste Pilz zeigten sich enttäuscht, die NEOS stehen dem Vorhaben generell skeptisch gegenüber.

Gibt es im Rahmen der diesjährigen Herbstlohnrunde keine Einigung, wird die Bundesregierung noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorlegen, heißt es laut Parlamentskorrespondenz in der Entschließung der beiden Regierungsparteien. Der Antrag sieht vor, dass die Anrechnung durch die Sozialpartner vereinbart und dann in allen Kollektivverträgen bzw. durch gesetzliche Maßnahmen umgesetzt wird.

Rote Kritik

Der SPÖ geht das nicht schnell genug. Die ÖVP habe heute wieder einmal gezeigt, dass sie bei Verschlechterungen für Arbeitnehmer ganz schnell sei, bei Verbesserungen jedoch auf "Verzögern, Zeitgewinnen und Täuschen der Bevölkerung" setze, meinten Frauensprecherin Gabriele Heinisch-Hosek und Sozialsprecher Josef Muchitsch.

Auch die Sozialsprecherin der Liste Pilz, Daniela Holzinger, bedauerte, dass es nicht zu einer sofortigen Lösung kommt: "Leider verlieren viele tausende betroffene Eltern durch diese Ehrenrunde der Regierung nochmals wichtige Monate auf dem Weg zur Gerechtigkeit und das wird sich leider auch finanziell bei vielen niederschlagen."

Skeptische Neos

Generell skeptisch zu sämtlichen Initiativen äußerte sich NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker. Er fürchtet, dass die volle Anrechnung von Karenzzeiten den betroffenen Frauen auf den Kopf fallen könnte. Seitens der FPÖ hob Petra Wagner die Bedeutung der Anrechnung von Karenzzeiten hervor.

Derzeit enthielten nur rund 30 Prozent der großen Kollektivverträge bzw. 145 von insgesamt 859 Kollektivverträgen entsprechende Regelungen, argumentierte ÖVP-Klubobmann und Sozialsprecher August Wöginger. Die Reaktion der SPÖ stieß bei ihm auf Verwunderung. Es mute "eigenartig" an, dass die SPÖ bei jeder Gelegenheit auf die Sozialpartner pocht, in diesem Fall aber nicht. (APA, 9.10.2018)