Der Meinl-Mohr hat schon wieder Probleme.

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Wien – Das Vorhaben der Wiener Meinl-Bank, 70 alte (und dem Vernehmen nach zurückgesetzte) Handys zu entsorgen, endet vor dem Strafgericht. Wie die Rechercheplattform "Addendum" berichtet, ist die Privatbank Opfer eines Betrugsversuchs geworden.

Im vorigen Herbst wollten die Banker laut dem Bericht ihre alten Diensthandys einer "Reststoffverwertung" zuführen – gelandet seien sie, via einen Bankchauffeur, bei einem Käufer, der 170 Euro dafür bezahlt haben soll.

Allerdings bekam der Mann laut dem Bericht die Geräte nicht los. Mit der Erklärung, es befänden sich doch noch sensible Daten auf den Telefonen, wollte er sie der Bank um viel Geld "zurückverkaufen". Er habe sich, um nicht selbst aufzutauchen, an einen Bekannten gewendet, der wiederum die Manager einer Sicherheitsfirma ins Boot geholt habe.

1,5-Millionen-Forderung

Die Firma trägt einen klingenden Namen: NSA, der in diesem Fall für National Security Austria steht. Die zwei Männer, die wie die beiden Auftraggeber ab 7. November wegen des Vorwurfs des schweren Betrugs im Straflandesgericht Wien auf der Anklagebank sitzen werden, wandten sich an die Bank. Zunächst soll vereinbart gewesen sein, von ihr 200.000 Euro zu verlangen – im Gespräch mit den Privatbankern aus der Wiener Innenstadt wurden dann laut "Addendum"-Bericht 1,5 Millionen Euro aus der Forderung. Bei Nichtbegleichung würden die Daten an einen Prozessfinanzierer weitergegeben werden.

Mensdorff-Pouilly soll als Zeuge aussagen.
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Quasi zu Beweiszwecken sollen der Bank Fotos der Handys samt sensiblen Telefonnummern gebracht worden sein – von niemand Geringerem als dem Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly. Laut der Anklageschrift, aus der die Rechercheplattform berichtet, sei er von Herbst 2017 bis August 2018 bei NSA angestellt gewesen. Mensdorff-Pouilly soll als Zeuge aussagen. Er war für den STANDARD nicht zu erreichen.

Die Angeklagten bestreiten die Vorwürfe, die NSA-Chefs sagten dem Vernehmen nach aus, sie könnten gar keine Daten auslesen. Die Bank habe die Handys zurückbekommen wollen. Es gilt die Unschuldsvermutung. (red, 10.10.2018)