Wien – Dass der Pflegeregress in einigen Bundesländern, darunter Wien, noch immer nicht gänzlich abgeschafft ist, weil die Länder Ausführungsbestimmungen des Bundes vermissen, ruft nun die SPÖ auf den Plan. Sie will das Problem per Initiativantrag bereinigen, sagte Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda. Kritik übte er an der zuständigen Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ).

Es geht um vor Jahresbeginn 2018 rechtskräftig abgeschlossene Fälle, in denen Bescheide noch nicht vollstreckt wurden, Ratenzahlungen vereinbart wurden oder beim Wohnungseigentum der Pflegebedürftigen noch Grundbucheintragungen bestehen. Volksanwalt Günther Kräuter wies am Donnerstag im ORF-"Morgenjournal" erneut auf diese Problematik hin. Hartinger-Klein hatte das Problem zuletzt aber bestritten und eine weitere gesetzliche Regelung abgelehnt.

Drozda will Klarstellungen schaffen

Für die SPÖ besteht es aber sehr wohl. Sie will per Antrag Klarstellungen im Sinne der Pflegebedürftigen schaffen und diese in einer der Nationalratssitzungen kommende Woche einbringen. Demnach sollen alle privatrechtlichen Vereinbarungen, die über Ratenzahlungen getroffen wurden, rückwirkend mit 1. Jänner 2018 unwirksam werden. Alle geleisteten Zahlungen sind dann an die Pflegepatienten oder deren Angehörige rückzuerstatten.

Weiters sollen rechtskräftige Titel, die von den Ländern erlangt wurden, nicht mehr exekutiert werden. Außerdem müssen gemäß dem Antrag alle Grundbucheintragungen von Landesseite gelöscht werden.

Hartinger als "Schwachstelle der Regierung"

"Es bedarf rechtlicher Präzisierung", betonte Drozda. "Es ist vollkommen klar, dass es Ausführungsbestimmungen bedarf." Dass Hartinger-Klein das nicht so sehe, sei ihm völlig unverständlich, könne aber "mit intellektuellen Kapazitätsengpässen" zu tun haben. "Sie ist aufgefordert, endlich zu handeln", sagte er. "Dafür wird sie gut bezahlt. Sie ist wirklich die Schwachstelle der Regierung."

Ganz ähnliche sieht das der SPÖ-Pensionistenverband. "Die Verunsicherung ist groß, es gibt keine Rechtssicherheit, die Bundesländer legen den Pflegeregress unterschiedlich aus", kritisierte Präsident Peter Kostelka. "Es kann nicht sein, dass der Wohnort entscheidend ist, ob noch Regressforderungen geltend gemacht werden oder nicht. Hier fehlen klare Bestimmungen seitens der FPÖ-Sozialministerin Hartinger-Klein. Es ist momentan eine Zumutung für die Betroffenen." (APA, 11.10.2018)