Klagenfurt/Graz – Gegen die Ende August gekündigte Leiterin des Bildungshauses St. Georgen/Längsee wird nun wegen Untreue ermittelt. Sie hat die Diözese Gurk-Klagenfurt geklagt, Richter Helfried Kandutsch übermittelte sämtliche Unterlagen an die Anklagebehörde. Diese fragte wegen möglicher Befangenheit in Graz an, laut ORF Kärnten hat die dortige Staatsanwaltschaft die Ermittlungen übernommen.

Ihr Anwalt Kurt Klein argumentiert, seine Mandantin dürfe vom Diözesanadministrator nicht gekündigt werden, dieser sei nach dem Kirchenrecht dazu gar nicht befugt. Zudem verfüge ihr Vertrag über eine Klausel, laut der eine Kündigung während einer Sedisvakanz ausdrücklich ausgeschlossen sei. Bei der Verhandlung wurde auch bekannt, dass in dem Vertrag ein Jahressalär von 91.000 Euro plus Dienstwagen und Dienstwohnung zugestanden worden sei. Zu dieser Vereinbarung sagt Ordinariatskanzler Jakob Ibounig am Freitag in der "Kleinen Zeitung": "Solche Gehälter, die das Dreifache des Gehalts eines Generalvikars ausmachen, sind obszön. Das ist abzustellen."

Bischof könnte betroffen sein

Ob die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren auch gegen den Bischof der Diözese Gurk-Klagenfurt, Alois Schwarz, ausweiten wird, steht noch nicht fest. Derzeit wird das Verfahren gegen die Ex-Angestellte sowie unbekannte Täter geführt. (APA, 12.10.2018)