Nach einem letzten Aufbäumen gibt sich die Regierung kleinlaut geschlagen: ÖVP wie FPÖ akzeptieren nun doch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, gleichgeschlechtlichen Paaren das Recht auf Ehe zuzugestehen. Denn die Opposition war nicht dafür zu haben, die Hetero-Ehe zu privilegieren – und damit Diskriminierung in der Verfassung zu verankern.

Dass die Gleichstellung in Österreich letztlich das Höchstgericht ermöglicht und nicht wie in anderen Staaten die Politik, hat Folgen: Mit der eingetragenen Partnerschaft, die seit 2010 möglich ist, und der Ehe existieren nun zwei Rechtsinstitute, die sich nur geringfügig voneinander unterscheiden und die es in ihrer Doppelung wohl so nicht mehr brauchen wird.

Gesiegt hat in der jahrelangen Debatte über die Gleichbehandlung Homosexueller nicht die Vernunft, sondern – typisch österreichisch – wieder einmal das politisch Machbare. Eine Chance könnte sein, die eingetragene Partnerschaft künftig stärker von der Ehe zu differenzieren und so unterschiedlichen Entwürfen von Partnerschaften gerecht zu werden. Nicht jedes Paar braucht große Feste und Schwüre, könnte aber von rechtlichen Absicherungen etwa bei Todesfällen oder beim Kindesunterhalt profitieren.

Darüber hinaus zeigt die jahrelange Blockade noch etwas Gravierenderes: wie sehr Minderheiten noch immer um Gleichstellung und Anerkennung kämpfen müssen. (Sandra Nigischer, 12.10.2018)