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Nachdem "Wiener Wohnen" angekündigt hat, die Namensschilder aller Gemeindebauten zu tauschen, sehen Datenschützer nicht nur die kommunale Hausverwaltung gefordert. Auch jeder private Vermieter oder jede Genossenschaft betreffe die Pflicht der Geheimhaltung, ließ die ARGE Daten am Freitag wissen. Und sie empfiehlt Betroffenen, Schadenersatz zu fordern.

Beschwerde eines Mieters

Die städtische Gemeindebauverwaltung ersetzt nach einer Beschwerde eines Mieters bis Jahresende alle Namensschilder auf den Klingelbrettern von 220.000 Wohnungen durch anonymisierte Top-Nummern. Damit folge man der Datenschutzgrundverordnung, so die Begründung. Laut ARGE Daten ist diese Lösung die "einzige rechtskonforme Vorgangsweise". Das Verbot der Kenntlichmachung bestehe aber schon länger. "Diese Verpflichtung zur Anonymität ist nicht neu und gilt seit 1980, seit Mai 2018 sind jedoch die Sanktionsmöglichkeiten verschärft", hieß es in einer Stellungnahme.

Beschwerde

Verstoßen Hausverwaltungen bzw. Vermieter gegen die Regelung, könne man Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einlegen, wobei dies zu einem "eher zahnlosen Verwaltungsverfahren" führe, "das relativ langwierig ist und für die Betroffenen in der Regel keinen unmittelbaren Nutzen hat". Effizienter sei eine Unterlassungs- und Schadenersatzklage beim Zivilgericht.

1.000 Euro pro Betroffenen

Denn mit dem Anbringen des Namens in einem öffentlichen Bereich ohne ausreichende Zustimmung erfolge eine Datenschutzverletzung. "Allein aus diesem Titel gebührt ein immaterieller Schadenersatzanspruch, der zwar für Türschilder noch nicht ausjudiziert ist, bei vergleichbaren Fällen aber etwa 1.000 Euro pro Betroffenen betragen hat", betonte die ARGE Daten. Sie empfiehlt nach Abmahnung des Vermieters oder der Hausverwaltung und nach einer Frist von drei bis sieben Tagen, 1.000 Euro Schadenersatz zu fordern und notfalls einzuklagen. (APA, 13.10. 2018)