Wien – Simpli TV, eine Plattform für digitales Antennenfernsehen, darf Kunden nicht dazu zwingen, dem Erhalt von Werbung zuzustimmen. Das geht aus einem Urteil des Obersten Gerichtshof (OGH) hervor. Die strittigen Punkte seien laut dem Unternehmen aber ohnehin schon bereinigt.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte Simpli TV wegen deren allgemeiner Geschäftsbedingungen geklagt. Kunden mussten im Zuge des Vertragsabschlusses der Verwendung ihrer Daten zustimmen. Das widerspricht der Datenschutz-Grundverordnung, urteilte der OGH. Der VKI hatte außerdem kritisiert, dass die kostenpflichtige Kundendienst-Hotline unzulässig sei.

Die vom VKI beanstandeten und "nicht eindeutig auslegbaren" Vertragsklauseln seien sofort angepasst worden, teilte Simpli TV in einer Aussendung mit. Seit Februar 2017 hole man die Zustimmungserklärung für die Zusendung von Werbung gesondert ein, die Service-Hotline sei schon seit Juni 2014 kostenfrei. Das sei laut Simpli TV alles passiert, bevor der VKI die Klage eingebracht habe. (red, 15.10.2018)