Das Haus im Kleingartenverein Werk VI wurde abgerissen.

Foto: Stadt Wien

Wien – Am Montag fuhr der Bagger auf. Im Kleingartenverein Werk VI in der Leopoldau in Wien-Floridsdorf wurde auf behördliche Anordnung mit dem Zwangsabriss eines voll funktionstüchtigen Hauses eines Eigentümers begonnen. Der Grundstückspächter wohnte bis vor kurzem mit seiner Frau und den zwei Kindern in dem Kleingartenhaus.

Die Stadt Wien verteidigt die Zwangsmaßnahme damit, dass der Mann zu groß, zu hoch und ohne Bewilligung auf der falschen Stelle des Grundstücks gebaut habe, heißt es aus dem Büro von Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ). Konkret war das Haus 68,5 Quadratmeter groß, bewilligt waren 50 Quadratmeter Grundfläche. Das Gebäude ist zudem um mehr als einen Meter zu hoch errichtet worden. Auch die Grundstücksgrenzen zu den Nachbarn wurden nicht eingehalten.

Anders gebaut als bewilligt

"Das Haus wurde ganz einfach anders als bewilligt gebaut", sagt Otto Eckl von der zuständigen MA 25 (Abteilung Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser) dem STANDARD. Die Baupolizei (MA 37) stellte die Verstöße bereits im Jahr 2008 fest. Seit 2012 gab es eine sogenannte Ersatzvornahme nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz, die einen Abriss des Gebäudes vorsah.

Die Stadt hat laut Eckl, der die Gruppe Technische Ersatzmaßnahmen der MA 25 leitet, aber das Gespräch mit dem Eigentümer gesucht. Dieser hätte das Haus auf die genehmigten Maße rückbauen müssen.

Der Eigentümer habe das auch mehrfach versichert. Eckl: "Er hat vier Termine aber ungenutzt verstreichen lassen." Der letzte Termin war im April dieses Jahres. Laut Stadt steht die betroffene Familie nicht auf der Straße. "Unseres Wissens besitzt der Eigentümer ein weiteres Haus." DER STANDARD konnte den Eigentümer vorerst nicht erreichen.

Laut einer Sprecherin von Stadträtin Gaal ist das der zweite durchgeführte Zwangsabriss eines Hauses in den vergangenen zehn Jahren. Laut Eckl gibt es "zwei bis drei weitere Fälle", wo aktuell ein Abriss eines Hauses im Raum steht. Im Kleingartenbereich gebe es rund 40 Fälle, wo etwa keine Genehmigung für einen Wintergarten oder eine Gartenhütte vorliegt – oder der Zaun nicht korrekt errichtet wurde. Zumeist gebe es aber Einigungen mit den Betroffenen. (David Krutzler, 15.10.2018)