Die Zahlen der Media-Analyse müssen nicht gesondert gekennzeichnet werden, urteilte der OGH.

Wien – Die Media-Analyse muss ihre Studien nicht mit Warnhinweisen versehen. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in letzter Instanz entschieden. Damit geht ein jahrelanger Streit zwischen dem Verein Arbeitsgemeinschaft Media-Analysen und dem Verleger Alexander Geringer zu Ende.

Geringer, der auch Chefredakteur der Wohnzeitschrift "Home" ist, hatte die Media-Analyse bereits 2006 beim Wiener Handelsgericht verklagt. Es folgten zwei juristische Auseinandersetzungen bis vor den OGH. Geringer kritisierte, dass die Studie nur Bekanntheiten messe und die Marktverhältnisse nicht wiedergebe.

Leser pro Exemplar "unrealistisch"

Auslöser waren die von der Media-Analyse ausgewiesenen Reichweiten der "Home"-Konkurrenten "Schöner Wohnen" und "Besser Wohnen". Diese würden laut Geringer in keimen Verhältnis zu ihren Auflagen stehen. "Es geht um fairen Wettbewerb und es geht darum, dass die Werbewirtschaft weiß, wenn Sie einen Euro ausgibt, was sie wirklich dafür bekommt. Die MA allein als endgültige, alleinige und harte Wahrheit zu betrachten, ist falsch. Denn ein Exemplar, dass von 20 und mehr Menschen gelesen wird, ist nicht real", sagte Geringer 2017 im STANDARD-Interview.

Eigentlich wollte Geringer die Media-Analyse zunächst nur dazu bringen, mit den Reichweiten der Konkurrenz auch die Leser pro verbreitetem Exemplar zu veröffentlichen. Das Wiener Handelsgericht entschied 2017, dass Umfragen mit Hinweis auf eine mögliche "grobe" Abweichung veröffentlicht werden müssen. Auch das Wiener Oberlandesgericht bestätigte die Warnhinweise.

Hinweise laut OGH ausreichend

Die vom Gericht akzeptierte Erweiterung legten zwei Gutachten nahe, darunter eine Umfrage bei 41 Werbekunden von österreichischen Wohnzeitschriften. 32 Prozent von ihnen glauben demnach, dass MA-Reichweiten "immer im Rahmen der statistischen Schwankungsbreiten richtig sind und den tatsächlichen Reichweiten entsprechen".

Der OGH urteilte nun, dass die Hinweise der Media-Analyse über mögliche statistische Abweichungen der Ergebnisse ausreichend seien und der üblichen Vorgehensweise bei statistischen Erhebungen entsprechen.

"Allein der (dem Beklagten nicht zurechenbare) Irrtum eines beträchtlichen Teils der Anzeigenkunden österreichischer Wohnzeitschriften über die Aussagekraft der im Rahmen der Media-Analyse veröffentlichten Zahlen zur Reichweite bestimmter Medien kann den geltend gemachten Hauptanspruch nicht stützen", heißt es in dem Urteil.

Die Media-Analyse gibt bei ihren Veröffentlichung die Schwankungsbreite für das 95-Prozent-Intervall an. Das bedeutet, dass der wahre Wert – wenn die Zahlen methodisch einwandfrei erhoben wurden – mit 95-prozentiger Wahrscheinlichkeit innerhalb des Intervalls liegen. Die Media-Analyse verlangt diese Hinweise auch, wenn die Ergebnisse redaktionell oder werblich genutzt werden.

Geringer kann mit Urteil "gut leben"

"Die gute Nachricht ist, dass der OGH bestätigt hat, dass die Zahlen der MA unüberprüfbar sind und falsch sein können. Das sind sie bei den Wohnmagazinen für mich in jedem Fall", teilte Geringer dem STANDARD mit. "Die gute Nachricht für die MA ist, dass sie nicht die Irreführung verantworten müssen, wenn die Anzeigenkunden glauben, die MA-Zahlen wären richtig. Die schlechte Nachricht für die Anzeigenkunden ist, dass Sie selbst schuld sind, wenn Sie die Zahlen innerhalb der Schwankungsbreite für richtig halten", so Geringer weiter.

"Unsere Prüfung des überraschenden OGH-Erkenntnis auf dessen technische Richtigkeit und eventuelle Anfechtbarkeit ist dennoch nicht abgeschlossen", sagt Geringer. "Mit diesem Ergebnis kann die Aheadmedia aber gut leben. In jedem Fall würde ich alles nochmals so machen. Die gewonnen Erkenntnisse waren und sind sehr wichtig."

Petra Roschitz, Geschäftsführerin der Media-Analyse, freut sich, dass "Recht und Gerechtigkeit" zusammengefunden haben. Das Urteil sei nun endgültig unanfechtbar. (red, 15.10.2018)