Wien – Die Kassenreform steht auf dem Prüfstand: Diese Woche endet die Begutachtungsfrist für die Reduktion der Sozialversicherungsträger von 23 auf fünf.

Die türkis-blauen Erwartungen an die Strukturreform sind hoch, eine Milliarde Euro Einsparungspotenzial erhofft sich die Regierung. Nicht nur die Summe wird angezweifelt, Bedenken gibt es auch, ob die Pläne mit der Verfassung vereinbar sind (der STANDARD berichtete).

Nun hat der Hauptverband der Sozialversicherungsträger eine 62 Seiten starke Stellungnahme abgeben und kritisiert schwere Eingriffe in die Selbstverwaltung. "Alle Veränderungen müssen am Nutzen für die Versicherten gemessen werden", mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf werde dies aber nicht erreicht. Expertise holte sich der Hauptverband vom Salzburger Verfassungsrechtler Walter Berka. Problematisch bewertet er die geplante Beitragsprüfung durch die Finanzbehörden. Dafür soll ein eigener Prüfdienst, also eine staatliche Behörde, geschaffen werden. Bisher lag die Prüfung der Beiträge bei den Sozialversicherungen. "Wird die Beitragskontrolle verstaatlicht, ist das ein Eingriff in die Selbstverwaltungsgarantie, die in der Verfassung festgeschrieben ist", erläutert der Verfassungsexperte. Sein Fazit: "Das ist verfassungswidrig." Das Argument der Bundesregierung, wonach die Versichertenbeiträge von staatlichem Interesse seien, lässt er nicht gelten: Denn die künftig mit den Bauern fusionierte Kasse der Selbstständigen und auch die Kasse der Beamten dürfen weiterhin die Beiträge prüfen. Das ist laut Berka ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Effektivere Prüfung

Warum ist dem Hauptverband die Beitragsprüfung so wichtig? Die Beitragsprüfung durch die Sozialversicherung sei effektiver und führe zu höheren Einnahmen, heißt es in der Stellungnahme des Hauptverbandes. Ihren Berechnungen nach würde die Sozialversicherung 160 Millionen Euro im Jahr mehr einnehmen, weil auch die Einhaltung der Kollektivverträge überprüft werde. Denn nur die Sozialversicherung würde das Anspruchslohnprinzip anwenden, das für die Versicherten zur Absicherung der richtigen Pensionsbemessungsgrundlage diene.

Aus Sicht des Hauptverbandes ist das nicht der einzige heikle Punkt. Auch die Parität von Dienstnehmern und Dienstgebern in den Gremien sei bedenklich.

Kritik an Ausweitung der Aufsichtsbefugnisse

Die Ausweitung der Aufsichtsbefugnisse für Finanz- und Sozialministerium würde bedeuten, dass jeder österreichweit gültige Vertrag oder finanzielle Beschlüsse genehmigt werden müssen. Auch damit werde die Selbstverwaltung eingeschränkt.

Große Probleme zwischen dem künftigen Dachverband und den einzelnen Trägern durch die geplanten Zuständigkeiten sehen sowohl der Hauptverband als auch Berka. So muss etwa der Dachverband den Erstattungskodex für die Medikamente herausgeben und ist damit auch dafür verantwortlich. Erstellt werde dieser aber von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), für die aber der Dachverband kein Weisungsrecht habe. Diese Frage wird noch rechtlich geprüft, für Berka ist das jedenfalls eine "juristisch sehr brisante Situation". Außerdem muss der Dachverband österreichweite Verträge, wie für Vorsorgeuntersuchungen, den Mutter-Kind-Pass oder Zahnbehandlungen, abschließen. Für die Ausarbeitung sei aber eine Abteilung der ÖGK zuständig. (Marie-Theres Egyed, 16.10.2018)