EU-Wettbwerbskommissarin Margrethe Vestager war federführend für das Urteil gegen Google veantwortlich.

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Wegen der "unfairen Ausnutzung seiner Marktmacht" wurde Google Mitte Juli von der EU-Kommission zu einer Rekordstrafe verurteilt: 4,34 Milliarden soll das Unternehmen für die beanstandeten Praktiken rund das mobile Betriebssystem Android zahlen. Eine Summe, die zwar groß klingt, für Google aber relativ problemlos zu verkraften ist. Spannend blieb nach dem Urteil insofern vor allem die Frage, wie Google die kritisierten Punkte ausräumen wird. Nun gibt es darauf eine Antwort – und diese könnte schlechte Nachrichten für Smartphone-Käufer in der EU bedeuten.

Neue Regeln

Android-Gerätehersteller müssen künftig für den Zugriff auf den Play Store und zahlreiche andere Google-Apps Lizenzen zahlen. Eine Spezialposition nehmen dabei die Google-Suche und der Browser Chrome ein: Diese sind separat kostenlos erhältlich – allerdings nur wenn auch das Play-Store-Paket bezogen wird. Eine Pflicht zur Vorinstallation dieser beiden Apps gibt es damit aber nicht mehr. All diese Änderungen gelten ausschließlich für Smartphones und Tablets, die in die EU geliefert werden. Für andere Regionen ändert sich also nichts.

Mit dem neuen Lizenzmodell reagiere man direkt auf die Kritik der EU, betont Android-Chef Hiroshi Lockheimer in einem Blogposting. Diese hatte sich unter anderem an der fixen Bündelung von Chrome und Google-Suche mit dem Play Store und anderen Apps gestoßen. Künftig steht es Geräteherstellern frei, auch Smartphones ohne diese beiden Komponenten auszuliefern. Dies habe aber zur Folge, das man sich nach neuen Einkommensquellen umsehen muss, immerhin stelle diese Form der Bündelung bisher einen Eckpfeiler des Geschäftsmodells rund um Android dar.

Open Source

Bei alldem betont Google, dass sich am Entwicklungsmodell von Android nichts ändern soll: Der Kern der Software soll auch weiter als Open Source – und damit nicht zuletzt: kostenlos – freigegeben werden. Lediglich die Bedingungen für Google-Apps werden geändert. Relevant ist dabei vor allem der Play Store, der bisher bei praktisch allen verfügbaren Android-Geräten den Zugriff auf Apps regelt.

Kein Fork-Verbot mehr

Ein weiterer Kritikpunkt der EU war das Verbot für Dritthersteller, gleichzeitig von Google lizenzierte Android-Geräte als auch welche mit einer inoffiziellen Abspaltung des Betriebssystems auszuliefern. Diese Passage wird ersatzlos gestrichen. Das bedeutet, dass nun etwa ein Hersteller wie Samsung parallel zu seinen gewohnten Geräten auch eines ganz ohne Google-Dienste und sogar mit inkompatiblen Änderungen zum offiziellen Android ausliefern könnte. Eine entscheidende Einschränkung dabei: Auch diese Regeländerung gilt nur für den europäischen Wirtschaftsraum.

Details zu den Preisen für diese Lizenzen liefert das Unternehmen in der Mitteilung nicht, und es ist auch nicht damit zu rechnen, dass diese noch folgen: Üblicherweise unterliegen solche Abkommen strikten Geheimhaltungsregeln. Insofern ist auch noch nicht klar, ob und in welchem Ausmaß sich dies auf die Verkaufspreise davon betroffener Geräte in Europa auswirken wird. Bekannt ist hingegen, wann das Ganze schlagend wird: Alle ab dem 29. Oktober in der EU ausgelieferten Smartphones und Tablets müssen sich an die neuen Regeln halten. (Andreas Proschofsky, 17.10.2018)