Innenminister Kickl spricht im Parlament über Medienfreiheit, "Falter"-Chefredakteur Klenk (Bildmitte) lauscht seinen Worten skeptisch.

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Etappensieg für Falter-Chefredakteur Florian Klenk gegen das Innenministerium (BMI): Auf der Webseite des BMI wurde jetzt jene Presseaussendung gelöscht, die Anfang Oktober für heftige Kritik gesorgt hatte, weil sie die Korrespondenz zwischen dem Innenministerium und dem Falter-Chefredakteur penibel dokumentierte und der Öffentlichkeit zugänglich machte. Klenk, der vom Ministerium vor der Veröffentlichung nicht um Erlaubnis gefragt wurde, stellte bei der Behörde einen Antrag auf Löschung der Aussendung nach dem Datenschutzgesetz, das Ministerium kam der Aufforderung nach und lässt die Causa prüfen.

Das bestätigte Alexander Marakovits, Leiter der Kommunikationsabteilung, dem STANDARD. Ein Datenschutzbeauftragter des Ministeriums werde Ende der Woche beurteilen, ob dieser Schritt auch tatsächlich notwendig gewesen sei, sagt Marakovits. Erst danach werde die weitere Vorgehensweise entschieden. Die Aussendung ist derzeit etwa noch über APA-OTS verfügbar.

Klenk sieht sich jedenfalls im Recht: Das Innenministerium habe erkannt, dass es seine E-Mails nicht so einfach veröffentlichen dürfe: "Sie haben versucht, den Boxring um die Pressefreiheit unbemerkt durch die Hintertüre zu verlassen", sagt Klenk zum STANDARD, indem die Aussendung von der BMI-Seite entfernt wurde sowie der Tweet, der zu ihr führte.

"Kaffeehaus-Termine"

Stein des Anstoßes ist eine Recherche Klenks in der Affäre um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), die Anfang Oktober in der Wiener Stadtzeitung Falter erschienen ist. Das Innenministerium konterte am 2. Oktober in einer Presseaussendung mit dem Titel "Kaffeehaus-Termine: BMI veröffentlicht Chronologie der Klenk-Anfragen seit 25. September" und publizierte Klenks Korrespondenz mit dem Innenministerium. Zitiert wurden sogar seine SMS-Nachrichten im Wortlaut sowie Anfragen, die er mit seiner privaten E-Mail-Adresse geschrieben hatte. Die Aussendung war versehen mit dem Hinweis "Fehler im Original".

Mit der Veröffentlichung sollte dokumentiert werden, dass Klenk vor dem Falter-Artikel keine konkrete Interviewanfrage gestellt hatte, um das Innenministerium mit seinen Recherchen zu konfrontieren. Die Behörde beruft sich dabei auf das Medienrecht und das Recht auf eine Gegendarstellung. Was folgte, ist eine Beschwerde beim Presserat. Das Selbstkontrollorgan der Presse solle beurteilen, ob Klenks Vorgehensweise dem journalistischen Ehrenkodex im Punkt "Genauigkeit" entspreche.

Der Falter hatte in dem Artikel berichtet, dass Peter Goldgruber, Generalsekretär im Innenministerium, in Erfahrung bringen wollte, gegen welche Burschenschaften das Bundesamt für Verfassungsschutz ermittelt hat.

Klenk bat, wie auch aus der Presseaussendung hervorgeht, beispielsweise um ein Interview mit Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) sowie um einen Termin mit Kabinettschef Reinhard Teufel. Das Innenministerium kritisierte, dass Klenk zwar um ein Interview angefragt habe, jedoch ohne zu konkretisieren, worum es gehe.

Namhafte Juristen sehen jedenfalls durch die Veröffentlichung einen Verstoß gegen die seit kurzem geltende EU-Datenschutzgrundverordnung – der STANDARD berichtete -, laut der die Verbreitung personenbezogener Daten nur mit Einwilligung der betroffenen Personen erlaubt ist. Im Falle Klenks sei dies nicht geschehen.

Klenk selbst könnte sich auch noch mit einer Beschwerde an die Datenschutzbehörde wenden. (Oliver Mark, 17.10.2018)