Kulturgut, Kunstwerk, Anstandsverletzung: "Oida" kann vielseitig interpretiert werden.

Foto: Robert Newald

Wien – Schmerz, Freude, Verwirrung, Langeweile, Ungeduld, Ärger: Will man einem Nichtwiener das Wort "Oida" erklären – es wird schwierig. Die Einsatzmöglichkeiten sind vielseitig. Die Modulation macht die Musik. Vor eineinhalb Jahren hat die Schauspielerin Ewa Placzynska einen Versuch unternommen.

Die Wiener Polizei interpretierte nun ein "Oida" eines 22-jährigen Wieners bei einer Amtshandlung vor rund zwei Wochen als "Anstandsverletzung", wie die "Kronen Zeitung" berichtet. Nathan S. hatte einen Polizeieinsatz aus rund 20 Metern Entfernung fotografiert. Daraufhin forderte ein Polizist seinen Ausweis, fragte in der Folge, ob er Deutsch verstehe, erklärte ihm, dass die Dinge in Österreich anders liefen, und drohte mit Haft. Darauf entkam dem Mann ein "Oida", und er fragte, was die Kontrolle soll.

Der Beamte kündigte daraufhin eine Anzeige wegen Anstandsverletzung an. Die Strafverfügung wurde nun zwei Wochen später zugestellt. Wegen der angeblichen Worte "Was willst du, Alter?" soll der 22-Jährige 100 Euro zahlen oder zwei Tage ins Gefängnis gehen.

Polizeisprecher Harald Sörös erkennt kein Problem in der Strafverfügung: "Oida" sage man nicht, das lerne "jedes Kind in der Volksschule, wie man mit der Polizei zu sprechen hat".

Auf Twitter wird das österreichische Kulturgut teilweise bereits leidenschaftlich verteidigt:

70-Euro-Rülpser

Es ist nicht das erste Mal, dass über Anstandsverletzungen diskutiert wird. Auch ein Barkeeper, der im Februar 2016 am Wiener Praterstern nach dem Verspeisen eines Kebabs (mit scharf und Zwiebel) laut gerülpst hatte, sollte 70 Euro zahlen. "Sie haben am 07.02.2016 um 17.15 Uhr in 1020 Wien, Praterstern Ausgangsbereich Richtung Praterstraße durch folgende Begehungsweise den öffentlichen Anstand verletzt: lautes Rülpsen nächst der Polizeibeamten", heißt es in der Begründung der Strafverfügung. Der Mann beschwerte sich erfolgreich am Verwaltungsgerichtshof. Das Verfahren wurde eingestellt.

2009 führte ein Furz während einer Amtshandlung bei einem Zeltfest in Frohnleiten im Bezirk Graz-Umgebung zu einer Strafe, ebenfalls wegen Verstoßes gegen den Anstandsparagrafen im Landessicherheitsgesetz. Der Täter, ein 20-jähriger Steirer, wollte die Angelegenheit schnell aus der Welt schaffen und zahlte die 50 Euro. (red, 18.10.2018)