Salzburg – Der Einspruch beim Landesverwaltungsgericht blieb ohne Erfolg. 26 Pro-Choice-AktivistInnen hatten gegen Verwaltungsstrafen nach einer Demo gegen Abtreibungsgegner in Salzburg Berufung eingelegt. Nun ist das schriftliche Urteil ergangen: Die Protestierenden müssen die rund 200 Euro Geldstrafe bezahlen.

Verhängt wurden die Strafen am 27. Oktober 2017 bei einer Demo gegen den sogenannten "Marsch für das Leben" von radikalen AbtreibungsgegnerInnen, die regelmäßig vor dem Salzburger Landeskrankenhaus gegen Schwangerschaftsabbruch und Fristenlösung demonstrieren. Die Polizei hatte die Pro-Choice-AktivistInnen aufgefordert, ihre bis 20 Uhr angemeldete Gegenkundgebung um 17 Uhr aufzulösen. Grundlage dafür war das neue Versammlungsgesetz, das eine Schutzzone von 50 Metern vorsieht, in der jeweils nur eine Demo erlaubt sei.

Laut Polizei hätten die GegendemonstrantInnen nach der Auflösung die Demo nicht schnell genug verlassen, weiter Parolen geschrien und keinerlei Schritte gesetzt, mit den Abbauarbeiten zu beginnen. Daraufhin kesselten die Polizisten die Protestierenden nach zehn Minuten für rund zweieinhalb Stunden ein, um die Personalien aufzunehmen.

Zu einer Konfrontation mit den AbtreibungsgegnerInnen kam es nicht. Als Spätfolge trudelten bei den DemoteilnehmerInnen Strafbescheide ein. Eine Maßnahmenbeschwerde gegen die Identitätsfeststellung und Einkesselung hat das Gericht bereits Ende Jänner zurückgewiesen. Im Juni kritisierten die BeschwerdeführerInnen vor dem Verwaltungsgericht, die Polizei habe ihnen gar keine Möglichkeit zur Auflösung der Demo gelassen.

"Kollektivstrafe"

Die AktivistInnen kritisieren in einem Statement das Urteil scharf: Es handle sich um eine "Kollektivstrafe", das zeige auch die für alle gleichlautende Urteilsbegründung. Trotz Videoaufnahmen konnte keinem der Beteiligten nachgewiesen werden, dass er oder sie nach der Auflösung Parolen gerufen hätte. "Wir werden aufgrund unserer politischen Einstellung kriminalisiert. Es ging nie wirklich darum, dass wir ein paar Minuten zu lange unsere Meinung kundgetan haben. Es ging darum, welche Meinung das ist", sagt eine Aktivistin.

Die Meinungsäußerungen der Pro Choice-AktivistInnen seien von Polizisten und auch im Urteil als Lärm bezeichnet worden, wohingegen die AbtreibungsgegnerInnen als "gesittet und singend" dargestellt worden seien.

Vor dem Landeskrankenhaus Salzburg, wo Abtreibungen durchgeführt werden, finden seit Jahren Züge der Abtreibungsgegner von "Jugend für das Leben" statt. Darunter der "1.000-Kreuze-Marsch", an dem sich auch der ehemalige Salzburger Weihbischof Andreas Laun beteiligte. Pro-Choice-Gruppen und Feministinnen, die sich für die Wahlfreiheit von Schwangeren und das Recht auf medizinisch korrekte Abbrüche einsetzten, rufen immer zu einer Gegendemo auf. In den letzten Jahren verliefen die gleichzeitig stattfindenden Kundgebungen immer friedlich. 2014 kam es zuletzt zu Festnahmen. (Stefanie Ruep, 23.10.2018)