"Wir nehmen den nun vorliegenden 15a-Entwurf zum Thema Kindergarten zur Kenntnis", sagt der Wiener Stadtrat Jürgen Czernohorszky.

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Wien – Dem Bundeskanzler war am Mittwoch wohl nach etwas Zynismus zumute: "Alle, die sagten, es gibt weniger, müssen zugestehen, dass diese Regierung mehr Geld für Kinder möglich macht", erklärte Sebastian Kurz (ÖVP) am Rande des Ministerrats. Wenige Minuten zuvor hatte seine Regierung die Bund-Länder-Vereinbarung zum Ausbau der Kinderbetreuung beschlossen – ein monatelanges Streitthema. Vor allem deshalb, weil der Bund Gelder kürzen wollte.

Denn ursprünglich hatte Türkis-Blau vor, künftig nur mehr 110 Millionen Euro pro Jahr in die Kinderbetreuung in allen Ländern zu investieren. Das ließen die sich allerdings nicht gefallen. Auch aus den ÖVP-geführten Bundesländern hagelte es scharfe Kritik am Vorgehen des Bundes. Schließlich lenkte die Regierung ein, die Mittel sollten doch nicht gekürzt werden und die Länder fortan gleich viel bekommen wie zuvor: nämlich 142,5 Millionen Euro pro Jahr.

Bund zahlt gleich viel wie zuvor

Die Länder werden künftig aber selbst mehr zahlen: 38 Millionen Euro jährlich, also zehn Millionen mehr als bisher. Dadurch fließen insgesamt dann auch etwas mehr Mittel in Betreuungsangebote für die Kleinen.

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Den roten Bundesländern – Wien, Kärnten, Burgenland – stießen aber auch andere Passagen des Bund-Länder-Deals sauer auf. Schließlich enthält das Papier zur finanziellen Regelung der Kinderbetreuung unter anderem das Kopftuchverbot in Kindergärten, das ÖVP und FPÖ umsetzen wollen.

Wien nimmt "zur Kenntnis"

Schlussendlich willigten dennoch alle ein: "Wir nehmen den nun vorliegenden 15a-Entwurf zum Thema Kindergarten zur Kenntnis, es wurde bis zuletzt verhandelt. Bei einigen Punkten konnte ein Kompromiss erreicht werden", sagt der zuständige Wiener Stadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ).

Die Länder sind somit verpflichtet, sich zu überlegen, wie das umstrittene Kopftuchverbot in Kindergärten künftig sanktioniert werden soll. Vorgesehen sind in letzter Konsequenz verwaltungsstrafrechtliche Konsequenzen. In Wien wird derzeit geprüft, wie das konkret aussehen könnte. Es wird aber darauf verwiesen, dass auch die "Ermahnung" eine Verwaltungsstrafe darstelle.

Frei von "religiösem Zwang"

Hingegen ist Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) von ihrem Kopftuchverbot begeistert: "Hinsichtlich der freien und selbstbewussten Entwicklung junger Mädchen ist mir besonders wichtig, dass diese frei von religiösem Zwang erfolgen kann."

Die 15a-Vereinbarung bringt außerdem eine Bevorzugung von berufstätigen Eltern und Wiedereinsteigerinnen bei der Vergabe von geförderten Kindergartenplätzen. Vorgesehen ist auch die verbindliche Vermittlung von grundlegenden Werten der österreichischen Gesellschaft und die Stärkung von Tageseltern als Alternative und Ergänzung zu elementaren Bildungseinrichtungen. (Katharina Mittelstaedt, 24.10.2018)