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In sensiblen Causen könnten Korruptions- und Oberstaatsanwaltschaft gemeinsam entscheiden, findet Josef Moser.

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Wien – Justizminister Josef Moser (ÖVP) will die Ergebnisse des aktuellen BVT-Untersuchungsausschusses abwarten, um danach etwaige Änderungen in den Abläufen zu diskutieren. Überlegenswert sei etwa, dass Korruptionsstaatsanwaltschaft und Oberstaatsanwaltschaft gemeinsam Entscheidungen treffen, erklärte er am Sonntag in der ORF-"Pressestunde". Seine Justiz nahm er jedenfalls in Schutz.

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Die Affäre um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) und die erfolgte Hausdurchsuchung ist aktuell Gegenstand eines U-Ausschusses. Grundsätzlich hielt Moser fest, dass er als Ressortchef erst im Nachhinein informiert werde, denn damit soll der Anschein einer politischen Einflussnahme verhindert werden. Vor etwaigen Änderungen will er jedenfalls die Ergebnisse des U-Ausschusses abwarten, sprach sich der Ressortchef gegen Schnellschüsse aus.

Schriftliche Genehmigung durch Journalrichter

Vorstellbar ist für Moser, dass in heiklen Fällen die Oberstaatsanwaltschaft involviert wird, um die Korruptionsstaatsanwaltschaft zu entlasten. Auch könnte in jedem Fall eine schriftliche Genehmigung durch den Journalrichter erforderlich werden. Mündlich sollte diese nur erfolgen, wenn es um Gefahr gegen Leib und Leben geht. Die vorhandenen Einrichtungen funktionieren seiner Meinung nach gut und sollten genutzt werden, bevor etwa neue installiert würden. In sensiblen Fällen könnten aber Korruptions- und Oberstaatsanwaltschaft gemeinsam Entscheidungen treffen. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft genießt Mosers Vertrauen.

Im Zusammenhang mit dem von der Regierung angekündigten Anti-Gewalt-Gipfel hielt Moser fest, dass es weitere Verschärfungen im Strafrecht etwa gegen Stalking oder Cyber-Kriminalität geben soll. Im Verwaltungsstrafrecht wiederum bräuchte es eine Vereinheitlichung, denn derzeit gebe es in den Bundesländern unterschiedliche Strafen. Auch sprach sich der Minister für bessere Beratung und einen kostenlosen Zugang zum Recht aus. Auch der internationale Datenaustausch sei ein Thema.

EU-Staatsanwaltschaft im Aufbau

Stolz zeigte sich Moser über die jüngste Reform in seinem Verantwortungsbereich, denn dabei sei es gelungen, die Zuständigkeiten zwischen Bund und Länder klar zu regeln. Man sei vom Misstrauensprinzip hin zum Vertrauensprinzip gekommen. Zur Neuregelung der Mindestsicherung wiederum gelte es, noch ausständige VfGH-Entscheidungen abzuwarten. Mit diesen sei im November zu rechnen, dann erfolge der nächste Schritt. Klar sei, dass die Grundsätze einheitlich gestaltet werden und die Bundesländer aufgrund unterschiedlicher Wohnkosten nachbessern können sollen.

Die vergangene Woche beschlossene Indexierung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder verteidigte Moser. Aus seiner Sicht werde damit aufgrund der höheren Lebenserhaltungskosten hierzulande eine Ungleichbehandlung österreichischer Kinder beseitigt. Auch für EU-Beamte gelte in manchen Bereichen eine Indexierung, gab er sich angesichts eines drohenden EU-Vertragsverletzungsverfahrens gelassen.

Im Entstehen sei derzeit die für 2020 geplante Europäische Staatsanwaltschaft, an der sich neben Österreich bisher 21 Staaten beteiligen. Zuständig sein soll diese künftig etwa für Verstöße gegen das EU-Budget. Eine Ausweitung des Mandats auf grenzüberschreitenden Terrorismus, wie sie EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker zuletzt vorgeschlagen hatte, hält Moser derzeit nicht für zweckmäßig. Bevor über weitere Aufgaben nachgedacht wird, soll die Institution erst einmal ihre Arbeit aufnehmen.

Auf die Frage, ob er in seinem Ressort einen Staatssekretär bräuchte, ging Moser nicht ein, sondern verwies auf die gute Arbeit seines Hauses. Man habe in den vergangenen Monaten sehr viel weitergebracht, betonte der Minister. (APA, 28.10.2018)