Im Fall des Dreijährigen aus einer armenisch-irakischen Familie, der am Sonntag von seiner in Bregenz im Spital liegenden Mutter getrennt und mit dem Vater in die Schubhaft nach Wien gebracht wurde, ist das Innenministerium zurückgerudert. Montagnachmittag wurden Mann und Bub aus der Haft entlassen und machten sich auf den Weg zurück nach Vorarlberg.

Das ist ein erfreulicher Schritt, der den Kinderrechten entspricht. Und er lässt den, gelinde gesagt, Ehrgeiz der handelnden Fremdenpolizisten ins Leere laufen. Diese hatten die Familie am Sonntag um fünf Uhr früh aus ihren Betten heraus festgenommen, obwohl deren Frist für eine freiwillige Ausreise noch bis 1. November läuft.

Doch so positiv sich dieser eine Fall fürs Erste auch weiterentwickelt hat: Er steht damit allein auf weiter Flur. Tatsächlich vergehen seit dem Amtsantritt Innenminister Herbert Kickls (FPÖ) keine 14 Tage, ohne dass es Hilferufe wegen existenzzerstörender, menschlich inakzeptabler Außerlandesbringungen gibt.

Allein im vergangenen Monat wurden etwa ein schwerbehinderter Elfjähriger und seine Mutter nach Georgien zurückgebracht. Der Ehemann, ein Iraker, verblieb in Wien, ohne Aussicht, beide je wiederzusehen. Ein Tschetschene wurde nach Russland geflogen, seine Frau und drei Kinder tauchten unter. Im Verborgenen warten sie seither auf den Ausgang ihres Bleiberechtsverfahrens, das Abschiebungen bekanntlich nicht aufschiebt.

Laut Bundesregierung sind solche Familientrennungen nötig, denn es gelte, rechtsstaatliche Entscheidungen durchzusetzen. Dass die gesetzten Maßnahmen jedem Anspruch auf Kindeswohl zuwiderlaufen, wird hingenommen – ja sogar begrüßt. So wurde ein fremdenpolizeilicher Verrohungsprozess in Gang gesetzt, der sich weiter zu verstärken droht. Darüber zu reden ist hoch an der Zeit. (Irene Brickner, 29.10.2018)