Die damalige ÖVP-Generalsekretärin Elisabeth Köstinger präsentierte im September 2017 neue Plakate von Parteichef Sebastian Kurz. Am Ende wurde der Wahlkampf deutlich teurer als erlaubt.

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Wien – Gut ein Jahr nach der Nationalratswahl liegen nun erste Zahlen aller Parteien über die Wahlkampfkosten vor. ÖVP und FPÖ haben die gesetzlich erlaubten sieben Millionen Euro, wie berichtet, deutlich überschritten. Die SPÖ lag geringfügig darüber. Ein Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, den Vergleich zur Wahl 2013 sowie die Frage, welche Änderungsvorschläge Experten haben.

Frage: Wie ist es zur Wahlkampfkostenobergrenze gekommen?

Antwort: Nach langwierigen Verhandlungen wurde im Juni 2012 ein sogenanntes Transparenzpaket vom Nationalrat beschlossen. Teil davon war die Wahlkampfkostenobergrenze von sieben Millionen Euro. Es handelte sich damals um einen Kompromiss von SPÖ und ÖVP sowie den Grünen, die für die nötige Verfassungsmehrheit sorgten. Anderen Punkten wie der Einführung eines Lobbyistenregisters sowie der Veröffentlichung von Nebeneinkünften von Abgeordneten stimmten die Freiheitlichen zu. Einstimmig beschlossen wurden damals Antikorruptionsbestimmungen für Politiker.

Frage: Wurde nun zum ersten Mal so massiv gegen das Gesetz verstoßen?

Antwort: Nein. Erstmals zur Anwendung kam die Wahlkampfkostenbegrenzung bei der Nationalratswahl 2013. Auch damals verstieß die Volkspartei mit Ausgaben von 11,3 Millionen Euro bereits deutlich gegen die Sieben-Millionen-Grenze. Noch massiver fiel damals aber die Überschreitung beim Team Stronach aus, das 13,5 Millionen Euro ausgab – also ähnlich viel wie die ÖVP zuletzt. Die SPÖ verstieß, wie auch aktuell, mit 7,3 Millionen Euro geringfügig gegen die Obergrenze. Die Freiheitlichen hielten sich bei der Wahl 2013, anders als im Vorjahr, an die Gesetze.

Frage: Welche Strafen sind nun möglich, und wer entscheidet darüber?

Antwort: Zunächst muss der Rechnungshof bestätigen, dass eine Überschreitung vorliegt. Für die Verhängung von Strafen zuständig ist dann der "Unabhängige Transparenz-Senat". Er ist zwar im Kanzleramt angesiedelt, ist aber weisungsfrei. Die drei Mitglieder werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Regierung ernannt. Vorsitzender ist derzeit Gunther Gruber, ein früherer Richter am Verwaltungsgerichtshof. Bei Überschreitungen von bis zu 1,75 Millionen Euro kann eine Strafe von bis zu zehn Prozent des Überschreitungsbetrages verhängt werden. Für Beträge, die darüber hinausgehen, sind Strafen von bis zu 20 Prozent möglich. In der Vergangenheit wurden aber nur 50 Prozent der maximal möglichen Strafen verhängt. Das Team Stronach musste 567.000 Euro nachzahlen, die ÖVP 300.000 und die SPÖ 15.000 Euro.

Frage: Was prüft der Rechnungshof?

Antwort: Nicht viel. Er kann nur die ziffernmäßige Richtigkeit der von den Parteien gemeldeten Wahlkampfkosten prüfen. Einblick in die Buchhaltung hat er nicht. Bevor die Rechenschaftsberichte an den Rechnungshof gehen, werden sie von zwei Wirtschaftsprüfern kontrolliert.

Frage: Müssen auch Spenden gemeldet werden?

Antwort: Ja, laut Gesetz müssen Spenden über 50.000 Euro unverzüglich gemeldet werden. Zuwendungen über 3.500 Euro müssen im jährlichen Rechenschaftsbericht zumindest namentlich aufgelistet werden. Im Vorjahr gab die ÖVP an, 2,1 Millionen Euro im Wahlkampf eingesammelt zu haben. Auch die Neos verzeichneten mit über 800.000 ein größeres Spendenvolumen.

Frage: Wie könnte das Gesetz geändert werden?

Antwort: Der Rechnungshof beklagt seit Jahren, dass er derzeit keine originären Einschau- und Prüfungsrechte habe und das Parteiengesetz eigentlich nur einen großen Verwaltungsaufwand für ihn bedeute. Der auf Parteienfinanzierung spezialisierte Politikwissenschafter Hubert Sickinger kritisierte wiederholt, dass es keine Sanktionen gibt, wenn gar kein Rechenschaftsbericht abgegeben würde. Zudem gebe es auch kein Kontroll- und Sanktionssystem, wenn Kosten an dritte Stellen ausgelagert werden und die Parteien diese nicht deklarieren. Sickinger plädiert daher für eine Verschärfung der Gesetze. In vielen anderen Ländern sei es üblich, dass Parteien verpflichtet werden, bereits eine Woche vor dem Wahltag Details zur Wahlkampffinanzierung zu veröffentlichen. (Günther Oswald, 30.10.2018)