Im Bereich Autofahren wird es in Österreich einige gesetzliche Verschärfungen geben.

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Wien – Die Bundesregierung will die Strafen für Schummeln bei der Führerscheinprüfung verschärfen. Zudem wird das Befahren der Rettungsgasse künftig als Vormerkdelikt festgelegt. Eine Novelle des Führerscheingesetzes ist vor der Ministerratssitzung am Mittwoch in Begutachtung gegangen.

Im Fall des zuletzt offenbar zunehmenden Schummelns etwa mit Knopflochkameras oder Kopfhörern im Ohr ist künftig eine Sperrfrist für die Ablegung der Fahrprüfung von neun Monaten vorgesehen, erklärte Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) vor der Regierungssitzung. Mit dem Vormerkdelikt "Befahren der Rettungsgasse" möchte die Regierung die Akzeptanz der Rettungsgasse bei den Autofahrern stärken.

Raserei und Alkohol kommen in Führerscheinregister

Die Prüfung der Verkehrszuverlässigkeit vor der Erteilung einer Lenkerberechtigung wird laut Hofer vereinheitlicht und vereinfacht. Künftig soll nur mehr eine Nachschau im Führerscheinregister ausreichend sein.

Neu kommt hinzu, dass alle relevanten Delikte, die eine Ausstellung der Fahrerlaubnis verhindern, in das Führerscheinregister eingepflegt werden sollen. Darunter fallen etwa Raserei, Alkohol und Drogen am Steuer, Rowdytum im Straßenverkehr, Geisterfahrten, aber auch strafrechtliche Dinge wie Gewaltdelikte oder Einbruch.

Neuerungen bei Entziehungsdauer

Bei der Entziehung von ausländischen Führerscheinen soll die Rücksendung künftig erst nach Ablauf der Entziehungsdauer erfolgen. Bisher wurde der Führerschein in einem solchen Fall an das Herkunftsland des Lenkers geschickt. Dort wird er meist umgehend wieder ausgehändigt. Man werde den Schein nun erst zurückschicken, wenn die festgesetzte Strafe abgebüßt ist, so Hofer.

Eine Verwaltungsvereinfachung ist auch in Sachen Blaulicht geplant. Fahrzeuge von Berg-, Wasser- und Höhlenrettung sollen wie Fahrzeuge von Polizei, Rettung und Feuerwehr per Gesetz mit Blaulicht ausgestattet werden. Bisher mussten diese Rettungsorganisationen bei der Behörde um ein Blaulicht ansuchen. (APA, 31.10.2018)