Wien- Der bereits fixierte Familienbonus, der ab 2019 schlagend wird, wird die Staatsverschuldung laut Berechnungen des Wifo bis 2022 um 1,96 Milliarden Euro steigen lassen. Zwar kostet die Maßnahme bis dahin deutlich mehr, nämlich rund 4,8 Milliarden Euro. Gleichzeitig wird der Bonus aber u.a. eine Steigerung des Konsums und steigende Steuereinnahmen bewirken, wodurch sich die Kosten zum Teil selbst tragen.

Mit dem (bereits im Juli im Nationalrat beschlossenen) Familienbonus steht ab dem 1. Jänner 2019 ein Absetzbetrag von bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr zur Verfügung, sofern ausreichend Einkommensteuer bezahlt wurde. Bei Familien mit Jugendlichen über 18 Jahre beträgt die Entlastung bis zu 500 Euro im Jahr, solange Familienbeihilfe bezogen wird. Für gering verdienende Alleinerzieher- und Verdiener ist ein Kindermehrbetrag von zumindest 250 Euro pro Kind vorgesehen. Der Familienbonus kann ab einem Bruttoeinkommen von etwa 1.700 Euro bei einem Kind voll ausgeschöpft werden. Eine Deckelung ist nicht vorgesehen.

Entlastung von 4,8 Milliarden für Haushalte

Laut neuen Berechnungen des Wirtschaftsforschungsinstituts Wifo wird die Maßnahme privaten Haushalten von 2019 bis 2022 insgesamt eine Entlastung in Höhe von rund 4,8 Milliarden Euro bringen, was einen Steuerausfall in der gleichen Höhe bedeutet. Von der Entlastung entfallen 43 Prozent auf das mittlere Haushaltseinkommensdrittel und 28 bzw. 29 Prozent auf das obere bzw. untere Einkommensdrittel, so das Wifo in einer der APA vorliegenden Berechnung.

Grafik: APA

Im ersten Jahr (2019) wird die Entlastung mit 609 Mio. Euro noch am geringsten ausfallen, im Jahr 2020 bereits auf 1,24 Milliarden Euro ansteigen und bis 2022 auf 1,56 Milliarden Euro anwachsen. Grund für den schleichenden Beginn ist, dass der Familienbonus erst im Jahr 2020 seine vollständige Wirkung entfaltet. Denn ab dann kommen auch jene Haushalte in den Genuss der Entlastung, die den Familienbonus und den Kindermehrbetrag über die Lohn- und Einkommensteuerveranlagung in Anspruch nehmen (und nicht direkt über die Lohnverrechnung schon im Jahr 2019). Das weitere Ansteigen der Netto-Entlastungen in den Folgejahren erklärt sich laut Wifo u. a. dadurch, dass die Einkommen der Betroffenen ansteigen und daher der Bezug des Bonus besser abschöpfbar wird.

Keine Gegenfinanzierungsmaßnahme

Die Maßnahme ist laut Wifo zwar durch keine Gegenfinanzierungsmaßnahmen begleitet, die Kosten schlagen aber nicht zur Gänze auf den Schuldenstand durch, da das Wifo mit Selbstfinanzierungseffekten rechnet: Durch die Steuerentlastung steigen die verfügbaren Einkommen der Haushalte. Dadurch wird, so die Annahme, der private Konsum und die Wirtschaftsleistung steigen. Auch die Beschäftigung nimmt – infolge der Wachstumsbeschleunigung – zu, die Arbeitslosigkeit sinkt. Ein weiterer Effekt wird ein Anstieg des Preisniveaus durch die Nachfragesteigerung sein.

Die Simulationsberechnungen des Wifo zeigen, dass nach vier Jahren (2022) das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) gegenüber einem Modell ohne Steuerentlastung um kumuliert 0,3 Prozent, die Zahl der Beschäftigungsverhältnisse um 11.000 (+0,3 Prozent) und die Reallöhne pro Kopf um +0,15 Prozent gestiegen sein werden. Die durch den Familienbonus ausgelöste zusätzliche Nachfrage beim Konsum werde zu Mehreinnahmen an direkten und indirekten Steuern und auch an Sozialabgaben führen, so die Annahme – und damit für eine teilweise Selbstfinanzierung sorgen.

Der Grad der Selbstfinanzierung wird im Prognosemodell des Wifo für das erste Jahr mit 30 Prozent angegeben, im zweiten Jahr mit 42 Prozent. Im dritten Jahr prognostiziert die Berechnung einen Selbstfinanzierungsgrad von 61 Prozent und im vierten Jahr von 83 Prozent. (APA, 1.11.2018)