Mit fremdem Geld lässt sich am schönsten prassen. Das gilt auch für die Wahlkampfkostenfinanzierung. Da gibt es zwar eine gesetzliche Obergrenze, die bei sieben Millionen Euro liegt – einem Betrag, von dem Experten sagen, damit lasse sich ein ordentlicher Wahlkampf finanzieren, sonst hätten ihn die Parteien 2012 wohl auch nicht beschlossen. Für den Fall der Fälle haben sie auch Strafen von zehn bis 20 Prozent des Überschreitungsbetrags festgelegt. Schön und gut – und einigen ziemlich egal.

Es drängt sich nämlich der Verdacht auf, dass Überziehen für ein paar Parteien offenbar zum politischen Spiel gehört. Die türkise ÖVP gab für Sebastian Kurz' Wahlsieg mit 13 Millionen Euro fast doppelt so viel aus wie erlaubt (auch die schwarze ÖVP überzog 2013 um 4,2 Millionen). Die FPÖ gönnte sich 3,7 Millionen extra (2013 blieb sie im regulären Rahmen). Die SPÖ meldete mit 400.000 Euro über dem Limit vergleichsweise eine Punktlandung.

Angesichts dieser Millionendimension fällt es schwer, zu glauben, da könnte jemand überrascht worden sein, was mit der Parteikreditkarte so alles gekauft wurde im Wahlkampf und wie teuer das alles ist. Oops?! Das sähe nach ziemlich viel Dilettantismus in den sehr wahlkampferprobten Parteizentralen aus. Viel eher darf angenommen werden, dass man dort sehr genau weiß, woran Parteifinanzierungsexperte Hubert Sickinger erinnerte, nämlich dass die Strafe sehr viel niedriger sein wird als die Gewinne bei der Parteienförderung für ein Jahr – die gibt's bis zur nächsten Wahl also fünfmal. Na, das leisten wir uns doch allemal!

Rechnungsempfänger: die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Die wollen aber nicht für dumm verkauft werden. Schon gar nicht auf ihre Kosten. Ja, Demokratiekosten sind gut und bewusst investiertes Geld. Wer es aber so dreist verheizt – mit dem Segen eines dysfunktionalen Parteiengesetzes -, zündelt an der Demokratie herum. (Lisa Nimmervoll, 1.11.2018)