Zu ungewöhnlichen Korrekturen am neuen Gesetzesentwurf des Bildungsministeriums sah sich der Verfassungsdienst veranlasst: In ihrer Stellungnahme zum Schulreform-Entwurf zählen die Juristen des Verfassungsdiensts zahlreiche Rechtschreib- und Grammatikfehler auf.

Acht Beistrich- und andere Satzzeichenfehler sind den Verfassungsdienst-Mitarbeitern aufgefallen.

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Auch bei der Groß- und Kleinschreibung hapert es bisweilen – selbst bei Wendungen, die im bildungsministeriellen Sprachgebrauch einen gewissen Stellenwert haben dürften.

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An anderer Stelle erklären die Juristen des im Justizministerium angesiedelten Verfassungsdiensts den Bildungsexperten in Heinz Faßmanns (ÖVP) Haus, wie Österreichs Schulsystem organisiert ist:

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Bei der für Gesetzesnovellen üblichen Textgegenüberstellung des "alten" Gesetzeswortlauts und der neuen Fassung kritisiert der Verfassungsdienst, dass sie unvollständig und formal nicht korrekt gemacht wurde. "Es wird dringend empfohlen, Textgegenüberstellungen automationsunterstützt mithilfe des MS-Word-Dokumentvergleichs (...) zu erstellen und erforderlichenfalls nachzubearbeiten", heißt es hier. (sterk, 2.11.2018)